Sachverhalt:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 18.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nebenstedt Ost - BA 1„ mit örtlicher
Bauvorschrift mit Teiländerung des Bebauungsplans "Hinter den Höfen
Nord" 1. Änderung beschlossen.
Aufgrund der
anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum in verschiedenen Wohnformen und Größen
möchte die Stadt Dannenberg (Elbe) mit dem vorliegenden Bebauungsplan auf
Grundlage des Masterplans „Dannenberg – Nebenstedt Ost“ eine auf
Nachhaltigkeitsaspekte ausgerichtete wohnbauliche Entwicklung im Ortsteil
Nebenstedt ermöglichen.
Mit dem
vorliegenden Bebauungsplan „Nebenstedt Ost – BA 1“ soll die Umsetzung des
ersten Bauabschnitts des Masterplans vorbereitet und in die verbindliche
Bauleitplanung überführt werden. Der Bauabschnitt umfasst ca. 50 WE in
Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern, eine
Kindertagesstätte sowie einen Quartiersplatz und umfangreiche naturnahe
öffentliche Grünflächen. Des Weiteren beinhaltet der Bebauungsplan für den 1.
Bauabschnitt eine kleinteilige Nachverdichtung im Bereich des Rotdornwegs sowie
die Umgestaltung von zwei Knotenpunkten der Bundesstraße B 191. Im Bereich der
B191 ersetzt der Bebauungsplan das sonst erforderliche
Planfeststellungsverfahren.
Die Aufstellung des
Bebauungsplans wird notwendig, da sich die Fläche derzeit überwiegend im
Außenbereich befindet. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist mit
Bekanntmachung am 08.11.2023 erfolgt und umfasst auch die übrigen Bauabschnitte
des Masterplans.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie
der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 21.03.2022 bis einschließlich 20.04.2022
aus. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der
Zeit vom 20.12.2023 bis einschließlich 29.01.2024 aus.
Anregungen und Bedenken wurden gem.
Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.
Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der
Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der
Bebauungsplan „Nebenstedt
Ost - BA 1„ mit örtlicher Bauvorschrift mit Teiländerung des Bebauungsplans
"Hinter den Höfen Nord" 1. Änderung als
Satzung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen
und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Nebenstedt Ost - BA 1„ mit örtlicher
Bauvorschrift mit Teiländerung des Bebauungsplans "Hinter den Höfen
Nord" 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die
Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.