Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 18. September 2018 die „Richtlinie der Stadt
Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“ beschlossen.
Seit dieser Zeit
wird diese Richtlinie bei der Vergabe von beantragten Mitteln zur
Kulturförderung angewandt.
In den vergangenen
Jahren hat sich diese Richtlinie als hilfreiches Instrument bewährt und erfuhr
im Jahr 2021 eine erste Evaluierung (Vorlage 14/0036/2021).
- Der
Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat beschlossen, eine angemessene
finanzielle Förderung der Standortkommune und eine nachvollziehbare
positive Ausstrahlung auf die Stadt Dannenberg (Elbe) zugrunde zu legen,
wenn ein Förderantrag positiv beschieden werden soll. Diese Voraussetzung
fand in den vergangenen Kulturjahren Anwendung und legte deutlich dar,
dass nicht nur die Stadt Dannenberg (Elbe) in der Pflicht ist, eine
finanzielle Leistung zu erbringen, sondern die Standortkommune, in der sich
der Kulturträger befindet, ebenfalls. Gerade in den Gemeinden Damnatz und
Jameln ist dies anhand von Förderkontingenten bestätigt worden.
- Die
Förderbereiche nach Punkt 2 der Richtlinie sind lediglich beispielhaft
aufgezählt. Hier besteht in der Beschlussfassung einzelner Förderanträge
Spielraum.
- Zunächst
war in der Vorlage zur Beschlussfassung der Richtlinie der Passus „auf
Vorschlag der Verwaltung“ enthalten. Der Rat hat entschieden, dass über
die Gewährung an sich und die Höhe der Förderung der Verwaltungsausschuss
zu entscheiden hat. Diese Regelung fand in der Vergangenheit ebenfalls
positiven Zuspruch, sowohl von den Kulturträgern als auch von Seiten der
politischen Mandatsträger.
- Über
die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss im
September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür sollen die
Beantragungen der Förderbeträge und die Programme der Veranstalter bis zum
15. August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind allerdings im
Rahmen des Gesamtbudgets möglich.
In den
nachfolgenden Jahren ist es gelungen, „Kultur in und um Dannenberg (Elbe)“
sichtbar werden zu lassen. Alle Kulturträger formieren ihre Events, Konzerte,
Lesungen als gleichwertige Partnerinnen und Partner des Kulturringes. Dieser
erstellt und finanziert einen umfassenden Spielplan mit allen Veranstaltungen.
Des Weiteren werden
diese Veranstaltungen der Broschüre in der DAN-APP und auch im Kalender der
Metropolregion mit allen Veranstaltungen, Daten, Orten und Zeiten
veröffentlicht. Hierdurch wird ein großer Einzugsbereich beworben.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 (StRD/X/29) beschlossen,
dass die „Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und
Kultur“ vom 18.09.2018 weiterhin in der bestehenden Form Anwendung findet.
In den vergangenen
beiden Jahren sind verschiedene Förderanträge erst nach dem Stichtag 15. August
eingegangen, was grundsätzlich eine Förderung nicht ausgeschlossen hat, sofern
noch ein Restbudget zur Verfügung steht.
Die
Verwaltungsvorschläge der beiden letzten Jahre haben somit immer eine
Rückhaltung von Finanzmitteln vorgesehen, damit spätere Eingänge von
Förderanträgen noch Berücksichtigung finden konnten.
Im Fachausschuss
wurde dieser Verwaltungsempfehlung nicht gefolgt, es sollen alle für das
folgende Haushaltsjahr eingeplanten Haushaltsmittel in einer Sitzung des
Fachausschusses vergeben werden.
Alle Anträge auf
Förderung für das kommende Haushaltsjahr müssen somit bis zum 15. August
eingegangen sein. Spätere Berücksichtigungen sind nicht möglich, da keine
finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Dieser Wille der
Politik wird in der ersten Änderung der Richtlinie nunmehr umgesetzt. Der Punkt
5 Verfahren erhält zudem die Ergänzung, dass eine Einrichtung per Mail möglich
ist.
Erste Änderung der
Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe)
zur Förderung von Kunst und Kultur
vom 18.09.2018
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat
in seiner Sitzung
am ____________ nachfolgende Änderung
der Richtlinie
beschlossen.
5. Verfahren
Über die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss
zunächst im September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür müssen
die Beantragungen der Veranstaltenden bis zum 15. August vorgelegt werden.
Spätere Berücksichtigungen sind nicht möglich.
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich mit folgenden Angaben an die
Stadt Dannenberg (Elbe), Romarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) oder per
Mail info@elbtalaue.de zu stellen:
-
Kurzvorstellung
der Antragstellenden/ der Projekttragenden
-
Benennung
eines/r Projektverantwortlichen
-
Ziel
und Zweck des Projektes
-
Projektbeschreibung
-
Kosten-
und Finanzierungsplan
Inkrafttreten
Diese Änderung der Richtlinie tritt am Tage der Beschlussfassung durch
den Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) in Kraft.
Dannenberg (Elbe), den _________
Siegel
Bürgermeister
Stadtdirektor
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der
„Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“
wird beschlossen.