Betreff
Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur; Evaluierung
Vorlage
14/0036/2021/1/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Im Zuge der Beratungen zur Evaluierung der Richtlinie zur Kulturföderung wurde in der Ratssitzung am 13.12.2023 folgendes beschlossen:

 

„Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine Vorgehensweise auszuarbeiten, nach der die Kulturträger Bedürftigen eine Anzahl von Freikarten zur Verfügung stellen müssen.“

 

Die Nachfrage bei den Kulturträgern ergab, dass es teilweise ermäßigte Karten für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Rentnerinnen und Rentner gibt. Die Regelungen hierzu sind aber je nach Veranstalter unterschiedlich.

Nachfragen von bedürftigen Menschen gibt es kaum. Bei Bedarf wurden hier praktische Lösungen gefunden und der Eintritt ermäßigt oder umsonst gewährt.

 

Ermäßigte Karten für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, sind grds. überlegenswert. Die Abgabe von Freikarten sieht die Verwaltung kritisch, da z.B. im Bürgergeldsatz von 563 Euro ein Anteil von 9,76 %

(54,95 Euro) für Freizeit, Unterhaltung und Kultur enthalten ist.

 

Eine konkrete Auflage an die Kulturträger, ein bestimmtes Kontingent ermäßigten Karten zurückzuhalten wird aus ganz praktischen Gründen ebenfalls kritisch gesehen:

- Wie groß (prozentual) soll dieses Kontingent sein?

- Bis wann muss es vorgehalten werden (1 Woche vor Veranstaltungsbeginn oder 1 Tag?)

- Verfallen die Karten, die nicht verkauft werden konnten, weil die Nachfrage nicht da war?

- Werden die Nachfragenden, die eine „normale“ Karte kaufen möchten bis zum Ablauf der Frist vertröstet, um dann die Restkarten kaufen zu können?

- Wie kann der Veranstalter die Bedürftigkeit überprüfen? Sollen die Menschen ihre Bescheide (Wohngeld, Bürgergeld etc.) mitnehmen und an der Kasse vorlegen?

 

Die Verwaltung schlägt aus den o.g. Gründen vor, keinerlei bindende Regelungen für die Bereitstellung und Abgabe von Freikarten und ermäßigten Karten zu treffen und den Punkt „6. Auflagen zur Förderung“ der Richtlinie zur Kulturförderung nicht zu ändern.

Dass auf Nachfrage eine Abgabe von ermäßigten Karten an Bedürftige wünschenswert ist, kann über den Zuwendungsbescheid mitgeteilt werden. Über den Verwendungsnachweis kann dann die Abgabe dokumentiert werden.

 


Beschlussvorschlag:

Es gibt für die Kulturträger keine generelle Verpflichtung, Freikarten für Bedürftige vorzuhalten. Bei Bedarf sollen die Kulturträger praxisnah in ihrem Ermessen ermäßigte Karten oder auch Freikarten zur Verfügung stellen.