Sachverhalt:
Im Zuge der
Beratungen zur Evaluierung der Richtlinie zur Kulturföderung wurde in der
Ratssitzung am 13.12.2023 folgendes beschlossen:
„Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine
Vorgehensweise auszuarbeiten, nach der die Kulturträger Bedürftigen eine Anzahl
von Freikarten zur Verfügung stellen müssen.“
Die Nachfrage bei
den Kulturträgern ergab, dass es teilweise ermäßigte Karten für Schülerinnen
und Schüler, Studierende und Rentnerinnen und Rentner gibt. Die Regelungen
hierzu sind aber je nach Veranstalter unterschiedlich.
Nachfragen von
bedürftigen Menschen gibt es kaum. Bei Bedarf wurden hier praktische Lösungen
gefunden und der Eintritt ermäßigt oder umsonst gewährt.
Ermäßigte Karten
für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, sind grds. überlegenswert. Die
Abgabe von Freikarten sieht die Verwaltung kritisch, da z.B. im Bürgergeldsatz
von 563 Euro ein Anteil von 9,76 %
(54,95 Euro) für
Freizeit, Unterhaltung und Kultur enthalten ist.
Eine konkrete
Auflage an die Kulturträger, ein bestimmtes Kontingent ermäßigten Karten
zurückzuhalten wird aus ganz praktischen Gründen ebenfalls kritisch gesehen:
- Wie groß
(prozentual) soll dieses Kontingent sein?
- Bis wann muss es
vorgehalten werden (1 Woche vor Veranstaltungsbeginn oder 1 Tag?)
- Verfallen die
Karten, die nicht verkauft werden konnten, weil die Nachfrage nicht da war?
- Werden die
Nachfragenden, die eine „normale“ Karte kaufen möchten bis zum Ablauf der Frist
vertröstet, um dann die Restkarten kaufen zu können?
- Wie kann der Veranstalter
die Bedürftigkeit überprüfen? Sollen die Menschen ihre Bescheide (Wohngeld,
Bürgergeld etc.) mitnehmen und an der Kasse vorlegen?
Die Verwaltung
schlägt aus den o.g. Gründen vor, keinerlei bindende Regelungen für die
Bereitstellung und Abgabe von Freikarten und ermäßigten Karten zu treffen und
den Punkt „6. Auflagen zur Förderung“ der Richtlinie zur Kulturförderung nicht
zu ändern.
Dass auf Nachfrage
eine Abgabe von ermäßigten Karten an Bedürftige wünschenswert ist, kann über
den Zuwendungsbescheid mitgeteilt werden. Über den Verwendungsnachweis kann
dann die Abgabe dokumentiert werden.
Beschlussvorschlag:
Es gibt für die
Kulturträger keine generelle Verpflichtung, Freikarten für Bedürftige
vorzuhalten. Bei Bedarf sollen die Kulturträger praxisnah in ihrem Ermessen
ermäßigte Karten oder auch Freikarten zur Verfügung stellen.