Betreff
Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur; Evaluierung
Vorlage
14/0036/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 18. September 2018 die „Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“ beschlossen.

Seit dieser Zeit wird diese Richtlinie bei der Vergabe von beantragten Mitteln zur Kulturförderung angewandt.

 

In den vergangenen Jahren hat sich diese Richtlinie als hilfreiches Instrument bewährt.

 

  • Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat beschlossen, eine angemessene finanzielle Förderung der Standortkommune und eine nachvollziehbare positive Ausstrahlung auf die Stadt Dannenberg (Elbe) zugrunde zu legen, wenn ein Förderantrag positiv beschieden werden soll. Diese Voraussetzung fand in den vergangenen Kulturjahren Anwendung und legte deutlich dar, dass nicht nur die Stadt Dannenberg (Elbe) in der Pflicht ist, eine finanzielle Leistung zu erbringen, sondern die Standortkommune, in der sich der Kulturträger befindet, ebenfalls. Gerade in den Gemeinden Damnatz und Jameln ist dies anhand von Förderkontingenten bestätigt worden.
  • Die Förderbereiche nach Punkt 2 der Richtlinie sind lediglich beispielhaft aufgezählt. Hier besteht in der Beschlussfassung einzelner Förderanträge Spielraum.
  • Zunächst war in der Vorlage zur Beschlussfassung der Richtlinie der Passus „auf Vorschlag der Verwaltung“ enthalten. Der Rat hat entschieden, dass über die Gewährung an sich und die Höhe der Förderung der Verwaltungsausschuss zu entscheiden hat. Diese Regelung fand in der Vergangenheit ebenfalls positiven Zuspruch, sowohl von den Kulturträgern als auch von Seiten der politischen Mandatsträger.
  • Über die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss im September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür sollen die Beantragungen der Förderbeträge und die Programme der Veranstalter bis zum 15. August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind allerdings im Rahmen des Gesamtbudgets möglich.

 

In den Jahren 2019, 2020 und auch im Jahre 2021 ist es gelungen, „Kultur in und um Dannenberg (Elbe)“ sichtbar werden zu lassen. Alle Kulturträger formieren ihre Events, Konzerte, Lesungen als gleichwertige Partnerinnen und Partner des Kulturringes. Dieser erstellt und finanziert einen umfassenden Spielplan mit allen Veranstaltungen.

Des Weiteren werden diese Veranstaltungen der Broschüre in der DAN-APP und auch im Kalender der Metropolregion mit allen Veranstaltungen, Daten, Orten und Zeiten veröffentlicht. Hierdurch wird ein großer Einzugsbereich beworben.

Übernommen wird diese Tätigkeit der Einpflege der Veranstaltungen von den Mitarbeiterinnen in der Touristinformation in Dannenberg (Elbe).

 

Aus diesem Grund ist der 15. August als frühes Antragsdatum sinnvoll. Unmittelbar nach den Sommerferien tagen die städtischen Gremien, so dass bis Ende September jeder Kulturträger weiß, ob er mit seinem Programm gefördert wird oder nicht. Eine konkrete Planungsphase beginnt. Der Spielplan benötigt einen Vorlauf von 6-8 Wochen. In den Monaten Oktober und November werden alle Kulturträger kontaktiert und die Programme in den gemeinsamen Spielplan eingearbeitet.  Ziel ist es, am 1. Dezember den Spielplan gedruckt vorliegen zu haben, um gerade zu Weihnachten Angehörige oder Freundinnen und Freunde mit Karten für entsprechende Veranstaltungen beschenken zu können.

  • Bisher ist es immer gelungen, alle Förderanträge zu bedienen.
  • Nach der Richtlinie ist spätestens 3 Monate nach Abschluss des Projektes ein einfacher schriftlicher Verwendungsnachweis einzureichen. Von allen Kulturträgern ist dieser Verwendungsnachweis vorgelegt und von der Verwaltung geprüft worden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die beschlossene Richtlinie ein gutes Instrument zur Entscheidung der Förderanträge und findet in den Vorempfehlungen der Verwaltung Anwendung.

Bei den Entscheidungen in den politischen Gremien war die Richtlinie in den vergangenen zwei Jahren ebenfalls hilfreich.

 

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, die beschlossene Richtlinie weiterhin in ihrem Bestand zu belassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) am 18. September 2018 beschlossene

„Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“

findet in der bestehenden Form weiterhin Anwendung.