Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 18. September 2018 die „Richtlinie der Stadt
Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“ beschlossen.
Seit dieser Zeit
wird diese Richtlinie bei der Vergabe von beantragten Mitteln zur
Kulturförderung angewandt.
In den vergangenen
Jahren hat sich diese Richtlinie als hilfreiches Instrument bewährt.
- Der
Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat beschlossen, eine angemessene
finanzielle Förderung der Standortkommune und eine nachvollziehbare
positive Ausstrahlung auf die Stadt Dannenberg (Elbe) zugrunde zu legen,
wenn ein Förderantrag positiv beschieden werden soll. Diese Voraussetzung
fand in den vergangenen Kulturjahren Anwendung und legte deutlich dar,
dass nicht nur die Stadt Dannenberg (Elbe) in der Pflicht ist, eine
finanzielle Leistung zu erbringen, sondern die Standortkommune, in der
sich der Kulturträger befindet, ebenfalls. Gerade in den Gemeinden Damnatz
und Jameln ist dies anhand von Förderkontingenten bestätigt worden.
- Die
Förderbereiche nach Punkt 2 der Richtlinie sind lediglich beispielhaft
aufgezählt. Hier besteht in der Beschlussfassung einzelner Förderanträge
Spielraum.
- Zunächst
war in der Vorlage zur Beschlussfassung der Richtlinie der Passus „auf
Vorschlag der Verwaltung“ enthalten. Der Rat hat entschieden, dass über
die Gewährung an sich und die Höhe der Förderung der Verwaltungsausschuss
zu entscheiden hat. Diese Regelung fand in der Vergangenheit ebenfalls
positiven Zuspruch, sowohl von den Kulturträgern als auch von Seiten der
politischen Mandatsträger.
- Über
die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss im
September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür sollen die
Beantragungen der Förderbeträge und die Programme der Veranstalter bis zum
15. August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind allerdings im
Rahmen des Gesamtbudgets möglich.
In den Jahren 2019, 2020 und auch im Jahre
2021 ist es gelungen, „Kultur in und um Dannenberg (Elbe)“ sichtbar werden zu
lassen. Alle Kulturträger formieren ihre Events, Konzerte, Lesungen als
gleichwertige Partnerinnen und Partner des Kulturringes. Dieser erstellt und
finanziert einen umfassenden Spielplan mit allen Veranstaltungen.
Des Weiteren werden diese Veranstaltungen
der Broschüre in der DAN-APP und auch im Kalender der Metropolregion mit allen
Veranstaltungen, Daten, Orten und Zeiten veröffentlicht. Hierdurch wird ein
großer Einzugsbereich beworben.
Übernommen wird diese Tätigkeit der
Einpflege der Veranstaltungen von den Mitarbeiterinnen in der
Touristinformation in Dannenberg (Elbe).
Aus diesem Grund ist der 15. August als
frühes Antragsdatum sinnvoll. Unmittelbar nach den Sommerferien tagen die
städtischen Gremien, so dass bis Ende September jeder Kulturträger weiß, ob er
mit seinem Programm gefördert wird oder nicht. Eine konkrete Planungsphase
beginnt. Der Spielplan benötigt einen Vorlauf von 6-8 Wochen. In den Monaten
Oktober und November werden alle Kulturträger kontaktiert und die Programme in
den gemeinsamen Spielplan eingearbeitet.
Ziel ist es, am 1. Dezember den Spielplan gedruckt vorliegen zu haben,
um gerade zu Weihnachten Angehörige oder Freundinnen und Freunde mit Karten für
entsprechende Veranstaltungen beschenken zu können.
- Bisher
ist es immer gelungen, alle Förderanträge zu bedienen.
- Nach
der Richtlinie ist spätestens 3 Monate nach Abschluss des Projektes ein
einfacher schriftlicher Verwendungsnachweis einzureichen. Von allen
Kulturträgern ist dieser Verwendungsnachweis vorgelegt und von der
Verwaltung geprüft worden.
Aus Sicht der
Verwaltung ist die beschlossene Richtlinie ein gutes Instrument zur
Entscheidung der Förderanträge und findet in den Vorempfehlungen der Verwaltung
Anwendung.
Bei den
Entscheidungen in den politischen Gremien war die Richtlinie in den vergangenen
zwei Jahren ebenfalls hilfreich.
Die Verwaltung
bittet die Gremien der Stadt, die beschlossene Richtlinie weiterhin in ihrem
Bestand zu belassen.
Beschlussvorschlag:
Die vom Rat der
Stadt Dannenberg (Elbe) am 18. September 2018 beschlossene
„Richtlinie der
Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“
findet in der
bestehenden Form weiterhin Anwendung.