Sachverhalt:
Der Bebauungsplan
ist am 27.01.2019 rechtswirksam geworden. Zur Umsetzung des Bebauungsplanes
wurde zunächst die Neuordnung der Flurstücke im Plangebiet so durchgeführt,
dass die öffentlichen Verkehrs- und Stellplatzflächen im Eigentum der Stadt und
die Bauflächen im Eigentum von Vorhabenträger und Projektentwickler liegen.
Projektentwickler
und Vorhabenträger stellen die öffentlichen Verkehrs- und Stellplatzflächen
inkl. sonstiger Erschließungsanlagen auf Ihre Kosten her. Gegenstand des
vorliegenden Vertrages ist die Übertragung der Erschließung der öffentlichen
Flächen gem. § 11 BauGB auf den Vorhabenträger, siehe Anlage I zur Vorlage. Als
Anlagen zum Vertrag wird der rechtskräftige Bebauungsplan sowie das
Leistungsverzeichnis und die Ausbauplanung genommen.
Beschlussvorschlag:
Der in Anlage I zur
Vorlage vorliegende städtebauliche Vertrag gem. § 11 BauGB zum Bebauungsplan
„Querdeich“ -6. Änderung und Erweiterung m.ö.B und Teilaufhebung
(Erschließungsvertrag) wird zwischen der Stadt Dannenberg, der Projektgesellschaft
Mühlentor Dannenberg GmbH & Co KG sowie der Vorhabenträgerin TerraPlan GmbH
geschlossen.