Sachverhalt:

Der Bebauungsplan ist am 27.01.2019 rechtswirksam geworden. Zur Umsetzung des Bebauungsplanes wurde zunächst die Neuordnung der Flurstücke im Plangebiet so durchgeführt, dass die öffentlichen Verkehrs- und Stellplatzflächen im Eigentum der Stadt und die Bauflächen im Eigentum von Vorhabenträger und Projektentwickler liegen.

 

Projektentwickler und Vorhabenträger stellen die öffentlichen Verkehrs- und Stellplatzflächen inkl. sonstiger Erschließungsanlagen auf Ihre Kosten her. Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist die Übertragung der Erschließung der öffentlichen Flächen gem. § 11 BauGB auf den Vorhabenträger, siehe Anlage I zur Vorlage. Als Anlagen zum Vertrag wird der rechtskräftige Bebauungsplan sowie das Leistungsverzeichnis und die Ausbauplanung genommen.

 


Beschlussvorschlag:

Der in Anlage I zur Vorlage vorliegende städtebauliche Vertrag gem. § 11 BauGB zum Bebauungsplan „Querdeich“ -6. Änderung und Erweiterung m.ö.B und Teilaufhebung (Erschließungsvertrag) wird zwischen der Stadt Dannenberg, der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co KG sowie der Vorhabenträgerin TerraPlan GmbH geschlossen.