Sachverhalt:
Die Thematik ist
bereits im BPSUH am 07.11.2019 und im VA am 11.11.2019, sh. hierzu auch Vorlage
Nr. 30/0375/2019, behandelt worden.
Nach
Ortsbesichtigung und Diskussion hat der BPSUH einstimmig empfohlen, Kontakt mit
dem Antragsteller aufzunehmen und über einen möglichen Flächentausch in
Verhandlung zu treten. Dieser Empfehlung hat sich der VA am 11.11.2019
angeschlossen.
Nach telefonischer
Kontaktaufnahme erschien der Antragsteller am 19.11.2019 in meinem Büro und
unterbreitete mir folgender Tauschvorschlag: Der Antragsteller ist Eigentümer
des Flurstückes 115/9, Flur 2 der Gemarkung Tießau in einer Größe von 6.955 m²,
hierbei handelt es sich um eine Waldfläche im rückwärtigen Bereich der
„Tießauer Straße“, mit einer ca. 70 bis 80 jährigen Mischwaldkultur, vorwiegend
bestehend aus Eichen und Fichten. Der Grundstückswert inkl. aufstehendem
Bestand beträgt ca. 1,20 € pro Quadratmeter
und somit hat das Flurstück einen Gesamtwert von 8.346,00 €. Der Vorlage ist als Anlage I ein Lageplan mit Einzeichnung der Fläche beigefügt.
Der Antragsteller
ist bereit das Flurstück „Zug um Zug“ gegen die beiden Flurstücke 150 und
151/1, Flur 2 der Gemarkung Tießau, mit der Gesamtgröße von 5.374 m² und einem
Buchwert von 1,00 € pro Quadratmeter und somit einem Gesamtwert von 5.374,00
€ zu tauschen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) tauscht die Flurstücke 150 und 151/1, Flur 2 der Gemarkung Tießau in
einer Größe von 5.374 m² „Zug um Zug“ gegen das sich im Eigentum des
Antragstellers befindliche Flurstück 115/9, Flur 2 der Gemarkung Tießau, in
einer Größe von 6.955 m². Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragsteller
getragen.