Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
für den Kauf eines Wegegrundstückes, bestehend aus den Flurstücken 150 und
151/1, Flur 2 der Gemarkung Tießau, vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage
I beigefügt. Außerdem ist der Vorlage
als Anlage II ein Lageplan des Weges beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bis auf ein
Flurstück befinden sich alle an den Weg angrenzenden Flurstücke im Eigentum der
Familie des Antragstellers. Bei dem nicht im Eigentum der Familie des
Antragstellers befindlichen Flurstückes
handelt es sich um das Flurstück 84/3, Flur 2 der Gemarkung Tießau. Der
Antragsteller erklärt sich bereit, im Falle des Verkaufs, dem jeweiligen
Eigentümer des Flurstückes ein Wegerecht einzuräumen. Dieses Flurstück wird
allerdings auch über die Gemeindestraße „Im Nietzing“ erschlossen. Als Anlage
III ist der Vorlage ein Lageplan mit
Einzeichnung des betroffenen Flurstückes beigefügt.
Da der Weg keine
weitere Erschließungsfunktion mehr besitzt, bestehen aus Sicht der Verwaltung
keine Bedenken gegen den Verkauf der beiden Wegegrundstücke. Auf telefonische
Nachfrage teilte der Antragsteller mit, dass seinerseits ein Kaufpreisangebot
in Höhe 1,30 € pro Quadratmeter angedacht ist. Die Kosten für die
Vertragsabwicklung sind vom Käufer zutragen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.