Betreff
Antrag auf Kauf einer Wegefläche in der Gemarkung Tießau
Vorlage
30/0375/2019
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag für den Kauf eines Wegegrundstückes, bestehend aus den Flurstücken 150 und 151/1, Flur 2 der Gemarkung Tießau, vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Außerdem  ist der Vorlage als Anlage II ein Lageplan des Weges beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bis auf ein Flurstück befinden sich alle an den Weg angrenzenden Flurstücke im Eigentum der Familie des Antragstellers. Bei dem nicht im Eigentum der Familie des Antragstellers befindlichen  Flurstückes handelt es sich um das Flurstück 84/3, Flur 2 der Gemarkung Tießau. Der Antragsteller erklärt sich bereit, im Falle des Verkaufs, dem jeweiligen Eigentümer des Flurstückes ein Wegerecht einzuräumen. Dieses Flurstück wird allerdings auch über die Gemeindestraße „Im Nietzing“ erschlossen. Als Anlage III  ist der Vorlage ein Lageplan mit Einzeichnung des betroffenen Flurstückes beigefügt. 

 

Da der Weg keine weitere Erschließungsfunktion mehr besitzt, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen den Verkauf der beiden Wegegrundstücke. Auf telefonische Nachfrage teilte der Antragsteller mit, dass seinerseits ein Kaufpreisangebot in Höhe 1,30 € pro Quadratmeter angedacht ist. Die Kosten für die Vertragsabwicklung sind vom Käufer zutragen.

 

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung.