Betreff
Baugebiet Zieleitz II, 2. Bauabschnitt|Aufhebung Ratsbeschluss
Vorlage
31/0321/2015/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Nach der in der Anlage grob durchgeführten Kalkulation könnte die Gemeinde das Setzen der Steine ohne starke finanzielle Einbußen übernehmen. Daher könnten die Grenzsteine jeweils nach Baufortschritt gesetzt werden.

 

Das Setzen der Grenzsteine an der Straße müsste die Gemeinde  finanzieren. Innerhalb des Baugebietes würde es in Folge zu Ungerechtigkeiten führen, da einige Käufer 4 Grenzsteine bezahlen müssten und einige gar keine, weil das Setzen bereits durch die Nachbarn veranlasst wurde.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss zu TOP 6 Vorl. Jam. IX/19 vom 22.9.2015 Satz 2 und 3

 
Es wurden keine Grenzsteine gesetzt. Wenn der Käufer das Setzen von Grenzsteinen wünscht, so hat er das auf seine Kosten zu veranlassen.

 

wird aufgehoben.