Sachverhalt:
Nach der in der
Anlage grob durchgeführten Kalkulation könnte die Gemeinde das Setzen der
Steine ohne starke finanzielle Einbußen übernehmen. Daher könnten die
Grenzsteine jeweils nach Baufortschritt gesetzt werden.
Das Setzen der
Grenzsteine an der Straße müsste die Gemeinde
finanzieren. Innerhalb des Baugebietes würde es in Folge zu
Ungerechtigkeiten führen, da einige Käufer 4 Grenzsteine bezahlen müssten und
einige gar keine, weil das Setzen bereits durch die Nachbarn veranlasst wurde.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss zu TOP 6 Vorl. Jam. IX/19 vom 22.9.2015 Satz 2 und 3
‚Es wurden keine Grenzsteine gesetzt.
Wenn der Käufer das Setzen von Grenzsteinen wünscht, so hat er das auf seine
Kosten zu veranlassen.‘
wird aufgehoben.