Sachverhalt:
zu 1.
Es
entstehen 29 neue Baugrundstücke zwischen 797 und 1.367 m². Die Gesamtfläche
beträgt 29.349 m².
Die Kostenzusammenstellung befindet sich in der Anlage. In diese Berechnung
sind nicht eingeflossen:
Abschreibung, Ausgaben für Versorgungsleitung wie Straßenbeleuchtung etc.
Zinsberechnung sowie entgangene Pachteinnahmen.
zu 2.
Nach
dem anliegenden Lageplan werden 5 Grundstücke zum Breeser Weg hin entstehen. Ob
der Verkaufspreis so weit gesenkt werden sollte, ist zu diskutieren, da hier
die Kosten nicht gedeckt werden.
zu 6.
Problematisch
ist hier, dass bei sofortigem Setzen der Grenzsteine diese häufig bei einem
späteren Grundstücksverkauf nicht mehr auffindbar sind, was dann zu
Diskussionen mit den Käufern führt. Nach der in der Anlage grob durchgeführten
Kalkulation könnte die Gemeinde jedoch das Setzen der Steine ohne starke
finanzielle Einbußen übernehmen.
Beschlussvorschlag:
- Der
Verkaufspreis bleibt unverändert wie im ersten Bauabschnitt bei 16,50 € je
m².
- Der
Verkaufspreis für Grundstücke am Breeser Weg wird auf 13,00 € je m²
festgelegt, worin jeweils die Erschließungskosten bereits enthalten sind.
- Die
Installation von energiesparenden Energien wird nicht mehr bezuschusst.
- Die
Grundstückszufahrten werden nicht mehr bezuschusst.
- Der
Auftrag für die Vermessung wird an das Vermessungsbüro Frick-Lull erteilt.
- Die
Flurstücke entstehen durch Sonderung. Es wurden keine Grenzsteine gesetzt.
Wenn der Käufer das Setzen von Grenzsteinen wünscht, so hat er das auf
seine eigenen Kosten zu veranlassen.
- Die
Pflicht zur Bebauung beträgt 5 Jahre.
- Der
Pachtvertrag mit Herrn Rühmann wird gekündigt.