Betreff
Baugebiet Zieleitz II, 2. Bauabschnitt|Festlegung der Verkaufsbedingungen
Vorlage
31/0321/2015
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

zu 1.          Es entstehen 29 neue Baugrundstücke zwischen 797 und 1.367 m². Die Gesamtfläche beträgt 29.349 m².
Die Kostenzusammenstellung befindet sich in der Anlage. In diese Berechnung sind nicht eingeflossen: Abschreibung, Ausgaben für Versorgungsleitung wie Straßenbeleuchtung etc. Zinsberechnung sowie entgangene Pachteinnahmen.

zu 2.          Nach dem anliegenden Lageplan werden 5 Grundstücke zum Breeser Weg hin entstehen. Ob der Verkaufspreis so weit gesenkt werden sollte, ist zu diskutieren, da hier die Kosten nicht gedeckt werden.

zu 6.          Problematisch ist hier, dass bei sofortigem Setzen der Grenzsteine diese häufig bei einem späteren Grundstücksverkauf nicht mehr auffindbar sind, was dann zu Diskussionen mit den Käufern führt. Nach der in der Anlage grob durchgeführten Kalkulation könnte die Gemeinde jedoch das Setzen der Steine ohne starke finanzielle Einbußen übernehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verkaufspreis bleibt unverändert wie im ersten Bauabschnitt bei 16,50 € je m².
  2. Der Verkaufspreis für Grundstücke am Breeser Weg wird auf 13,00 € je m² festgelegt, worin jeweils die Erschließungskosten bereits enthalten sind.
  3. Die Installation von energiesparenden Energien wird nicht mehr bezuschusst.
  4. Die Grundstückszufahrten werden nicht mehr bezuschusst.
  5. Der Auftrag für die Vermessung wird an das Vermessungsbüro Frick-Lull erteilt.
  6. Die Flurstücke entstehen durch Sonderung. Es wurden keine Grenzsteine gesetzt. Wenn der Käufer das Setzen von Grenzsteinen wünscht, so hat er das auf seine eigenen Kosten zu veranlassen.
  7. Die Pflicht zur Bebauung beträgt 5 Jahre.
  8. Der Pachtvertrag mit Herrn Rühmann wird gekündigt.