Betreff
Vermessung des Baugebietes Zieleitz II, 2. Bauabschnitt
Vorlage
31/0705/2016
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der in der Anlage grob durchgeführten Kalkulation könnte die Gemeinde das Setzen der Steine ohne starke finanzielle Einbußen übernehmen. Daher könnten die Grenzsteine jeweils nach Baufortschritt gesetzt werden.

 

Das Setzen der Grenzsteine an der Straße müsste die Gemeinde  finanzieren. Innerhalb des Baugebietes würde es in Folge zu Ungerechtigkeiten führen, da einige Käufer 4 Grenzsteine bezahlen müssten und einige gar keine, weil das Setzen bereits durch die Nachbarn veranlasst wurde.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Jameln trägt die Kosten des Setzens der Grenzsteine im Baugebiet Zieleitz II, 2. Bauabschnitt, wenn ein Grundstück veräußert wird.