Betreff
Vermessung des Baugebietes Zieleitz II, 2. Bauabschnitt
Vorlage
31/0705/2016
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Sachverhalt:
Nach der in der
Anlage grob durchgeführten Kalkulation könnte die Gemeinde das Setzen der
Steine ohne starke finanzielle Einbußen übernehmen. Daher könnten die
Grenzsteine jeweils nach Baufortschritt gesetzt werden.
Das Setzen der
Grenzsteine an der Straße müsste die Gemeinde
finanzieren. Innerhalb des Baugebietes würde es in Folge zu
Ungerechtigkeiten führen, da einige Käufer 4 Grenzsteine bezahlen müssten und
einige gar keine, weil das Setzen bereits durch die Nachbarn veranlasst wurde.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Jameln
trägt die Kosten des Setzens der Grenzsteine im Baugebiet Zieleitz II, 2.
Bauabschnitt, wenn ein Grundstück veräußert wird.