Betreff
Jahresabschluss der Samtgemeinde Elbtalaue zum 31.12.2007 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen
Vorlage
2/1003/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2007 wurde am 26.03.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 08.05.2014 erstellt. 

Zu den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters beigefügt.

 

Überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt:

Budget 4 (Bürgerservice): 175.633,05 Euro wegen niedriger Erträge als geplant

Überplanmäßigen investive Auszahlungen:

Budget 1(Zentrale Dienste): Ansatz 51.400,00 Euro, Haushaltsausgabereste 5.100,00 Euro, zusammen: 56.500,00 Euro. Investive Auszahlungen : 71.589,85 Euro, überplanmäßig: 15.089,85 Euro

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Samtgemeinde Elbtalaue sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als nicht mehr ausreichend zu bezeichnen. So konnte zwar im Haushaltsjahr 2007 nicht zuletzt durch die gewährte Bedarfszuweisung von 3.080.000 € ein positives Gesamtergebnis in Höhe von 1.734.877,00 € erzielt werden, welches aber gemessen an der Gesamtverschuldung nicht maßgeblich für eine Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Situation ist. Der Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes lt. Haushaltssatzung von -3.348.600 € konnte allerdings mit einem positiven Ergebnis von 1.734.877,00 € abgeschlossen werden, so dass sich gegenüber der Haushaltsplanung eine Verbesserung von 5.083.477 € ergibt.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden grundsätzlich eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2007 wird beschlossen.

b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2007 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 654.727,63 Euro und der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.080.149,37 Euro wird zur teilweisen Abdeckung der kameralen Fehlbeträge verwendet..

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.