Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2007 wurde am 26.03.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 08.05.2014
erstellt.
Zu den Hinweisen
und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters
beigefügt.
Überplanmäßige
Aufwendungen im Ergebnishaushalt:
Budget 4 (Bürgerservice):
175.633,05 Euro wegen niedriger Erträge als geplant
Überplanmäßigen
investive Auszahlungen:
Budget 1(Zentrale Dienste): Ansatz 51.400,00 Euro,
Haushaltsausgabereste 5.100,00 Euro, zusammen: 56.500,00 Euro. Investive
Auszahlungen : 71.589,85 Euro, überplanmäßig: 15.089,85 Euro
Das Rechnungsprüfungsamt
hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Samtgemeinde Elbtalaue sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
als nicht mehr ausreichend zu bezeichnen. So konnte zwar im Haushaltsjahr 2007
nicht zuletzt durch die gewährte Bedarfszuweisung von 3.080.000 € ein positives
Gesamtergebnis in Höhe von 1.734.877,00 € erzielt werden, welches aber gemessen
an der Gesamtverschuldung nicht maßgeblich für eine Verbesserung der
haushaltswirtschaftlichen Situation ist. Der Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes
lt. Haushaltssatzung von -3.348.600 € konnte allerdings mit einem positiven
Ergebnis von 1.734.877,00 € abgeschlossen werden, so dass sich gegenüber der
Haushaltsplanung eine Verbesserung von 5.083.477 € ergibt.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden grundsätzlich eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags-und Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2007 wird beschlossen.
b) Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2007 gemäß § 129 NKomVG
Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 654.727,63 Euro und
der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.080.149,37 Euro
wird zur teilweisen Abdeckung der kameralen Fehlbeträge verwendet..
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.