Betreff
Bebauungsplan Gewerbegebiet Meudelfitz - 2. Änderung, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB, b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/571/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 beschlossen, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meudelfitz“ einzuleiten. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meudelfitz“. Der Bebauungsplan wurde textlich geändert. Die Änderungen ergeben sich aus den §§ 2 – 5 der beigefügten  2. Änderungssatzung.

 

In der Zeit vom 02.05.2012 bis einschließlich 04.06.2012 hat der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meudelfitz – 2. Änderung“ mit dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen.

Mit Schreiben vom 25.04.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 04.06.2012 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und der LGLN Regionaldirektion Lüneburg vorgetragen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Meudelfitz – 2. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.