Sitzung: 06.01.2020 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0552/2019
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 20.12.18 beschlossen, den Bebauungsplan St. Georg 5.
Änderung aufzustellen. Mit der
Änderung wird der Betrieb Autohaus Hinze durch Ausweisung eines Sondergebietes
Kfz planungsrechtlich abgesichert und Erweiterungsmöglichkeiten hierfür
geschaffen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren durch die
Samtgemeinde Elbaltaue geändert.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 07.10.19 bis
einschließlich 07.11.19 aus. Abzuwägende
Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I und II zur Vorlage) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan St. Georg 5. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Herr Böhme erläutert den
Grund für die Planung und den Planungsablauf. Er zeigt das Planungskonzept an
der Leinwand und erläutert die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen und
die vorgeschlagene Wertung dazu.
Für Rh Herzog sind die
Überplanung einer Obstwiese, die zusätzlichen Versiegelungen und die
Beeinträchtigung der Fledermäuse wenig erfreulich und er fragt aufgrund der
schlechten Erfahrung hinsichtlich des Bepflanzungsgebotes wie die
vorzunehmenden Anpflanzungen umgesetzt werden.
Frau Basedow antwortet,
dass die vorzunehmenden Anpflanzungen im Baugenehmigungsverfahren vorgegeben
werden und von der Bauaufsichtsbehörde zu überprüfen sind.
Nach Beendigung der
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan St. Georg 5. Änderung wird als
Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.