Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 20.12.18 beschlossen, den Bebauungsplan St. Georg 5. Änderung aufzustellen. Mit der Änderung wird der Betrieb Autohaus Hinze durch Ausweisung eines Sondergebietes Kfz planungsrechtlich abgesichert und Erweiterungsmöglichkeiten hierfür geschaffen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren durch die Samtgemeinde Elbaltaue geändert.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 07.10.19 bis einschließlich 07.11.19  aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

-       Nds. Landesamt für Denkmalpflege

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I und II zur Vorlage) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan St. Georg 5. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.

 

Herr Böhme erläutert den Grund für die Planung und den Planungsablauf. Er zeigt das Planungskonzept an der Leinwand und erläutert die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen und die vorgeschlagene Wertung dazu.

 

Für Rh Herzog sind die Überplanung einer Obstwiese, die zusätzlichen Versiegelungen und die Beeinträchtigung der Fledermäuse wenig erfreulich und er fragt aufgrund der schlechten Erfahrung hinsichtlich des Bepflanzungsgebotes wie die vorzunehmenden Anpflanzungen umgesetzt werden.

 

Frau Basedow antwortet, dass die vorzunehmenden Anpflanzungen im Baugenehmigungsverfahren vorgegeben werden und von der Bauaufsichtsbehörde zu überprüfen sind.

 

Nach Beendigung der Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan St. Georg 5. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.