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Beschluss gemäß § 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz, dass der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister nur die Aufgaben nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 4 obliegen und Bestimmung, wer die übrigen Aufgaben wahrnimmt
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23.11.2021 Rat der Gemeinde Gusborn TOP 11 öffentlich - Entscheidung
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Öffentliche Bekanntmachung - Homepage der Samtgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung 19.11.2021 - Elbe Jeetzel Zeitung