Sachverhalt:
Um alle
Betreuungsbedarfe im Planbereich Hitzacker (Elbe) sicherzustellen und eine
angestrebte Versorgungsquote von 96 % zu erzielen, ist die Schaffung weiterer
Kita-Plätze erforderlich. Dies kann nur durch einen Neubau im Stadtbereich Hitzacker
realisiert werden. Ein Anbau an bestehende Einrichtungen ist nicht möglich.
Aufgrund dessen
beschloss der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) in seiner Sitzung am 26.06.2023,
dass die Stadt das Grundstück im Ahornweg (Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstück
14/34) für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung stellt.
Das Flurstück
befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mühlenkamp“ und ist
hauptsächlich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt.
Für die Realisierung des Baus einer Kindertagesstätte ist daher die Änderung
des Bebauungsplanes notwendig. Die Fläche wird zudem im Flächennutzungsplan
ebenfalls als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt.
Aufgrund der Lage
des Grundstücks im Innenbereich kann der Bebauungsplan voraussichtlich im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit paralleler Berichtigung des
Flächennutzungsplans aufgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet
das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenkamp“ ein.