Betreff
Bebauungsplan "Mühlenkamp"; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0075/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Um alle Betreuungsbedarfe im Planbereich Hitzacker (Elbe) sicherzustellen und eine angestrebte Versorgungsquote von 96 % zu erzielen, ist die Schaffung weiterer Kita-Plätze erforderlich. Dies kann nur durch einen Neubau im Stadtbereich Hitzacker realisiert werden. Ein Anbau an bestehende Einrichtungen ist nicht möglich.

 

Aufgrund dessen beschloss der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) in seiner Sitzung am 26.06.2023, dass die Stadt das Grundstück im Ahornweg (Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstück 14/34) für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung stellt.

 

Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mühlenkamp“ und ist hauptsächlich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt. Für die Realisierung des Baus einer Kindertagesstätte ist daher die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die Fläche wird zudem im Flächennutzungsplan ebenfalls als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt.

 

Aufgrund der Lage des Grundstücks im Innenbereich kann der Bebauungsplan voraussichtlich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit paralleler Berichtigung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenkamp“ ein.