Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Gemeinde Zernien auf Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des
Golfplatzes Zernien vor. Es sollen die Darstellungen, die zzt. öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Golfplatz festlegen, in Richtung einer
Nutzung zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geändert werden. Der
Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Das gesamte
Golfplatzgelände und darüber hinaus ist als "regional bedeutsame
Sportanlage" im „Regionalen Raumordnungsprogramm“ (RROP) des Landkreises
Lüchow-Dannenberg (LK) verzeichnet.
Die
Samtgemeinde Elbtalaue (in Rechtsnachfolge der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe))
als Bauträgerin und Fördermittelempfängerin, hat damals in Abstimmung und im
Einvernehmen mit allen Beteiligten bis hin zum Landkreis Lüchow-Dannenberg, die
Erweiterung des Golfplatzes initiiert und planerisch sowie praktisch umgesetzt.
Es sind für die
Erweiterung des Golfplatzes (von 9 auf 18 Loch) erhebliche öffentliche
Fördermittel geflossen, um diese überregional bedeutsame Sportanlage in den
derzeitigen Stand zu versetzen. Samtgemeinde und Gemeinde Zernien haben mit
eigenen Haushaltsmitteln die raumordnerischen Vorgaben in bauplanerische
Darstellungen und Festsetzungen umgesetzt. Gemeinsames Ziel war es, den
Golfplatz zukunftsfähig zu entwickeln und diesen als Ganzes
bauplanungsrechtlich durch Flächennutzungs- und Bebauungsplan im öffentlichen
Interesse abzusichern.
Zur planungsrechtlichen Absicherung ist ein Antrag auf Änderung des RROP beim
LK zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Antrag wird abgelehnt.