Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Zernien; Golfplatz(Antrag der Gemeinde Zernien)
Vorlage
30/0374/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Gemeinde Zernien auf Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Golfplatzes Zernien vor. Es sollen die Darstellungen, die zzt. öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Golfplatz festlegen, in Richtung einer Nutzung zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geändert werden. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Das gesamte Golfplatzgelände und darüber hinaus ist als "regional bedeutsame Sportanlage" im „Regionalen Raumordnungsprogramm“ (RROP) des Landkreises Lüchow-Dannenberg (LK) verzeichnet.

Die Samtgemeinde Elbtalaue (in Rechtsnachfolge der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe)) als Bauträgerin und Fördermittelempfängerin, hat damals in Abstimmung und im Einvernehmen mit allen Beteiligten bis hin zum Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Erweiterung des Golfplatzes initiiert und planerisch sowie praktisch umgesetzt.

 

Es sind für die Erweiterung des Golfplatzes (von 9 auf 18 Loch) erhebliche öffentliche Fördermittel geflossen, um diese überregional bedeutsame Sportanlage in den derzeitigen Stand zu versetzen. Samtgemeinde und Gemeinde Zernien haben mit eigenen Haushaltsmitteln die raumordnerischen Vorgaben in bauplanerische Darstellungen und Festsetzungen umgesetzt. Gemeinsames Ziel war es, den Golfplatz zukunftsfähig zu entwickeln und diesen als Ganzes bauplanungsrechtlich durch Flächennutzungs- und Bebauungsplan im öffentlichen Interesse abzusichern.


Zur planungsrechtlichen Absicherung ist ein Antrag auf Änderung des RROP beim LK zu stellen.

 


Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Antrag wird abgelehnt.