Sachverhalt:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) ist in die Städtebauförderung, in das Programm „Lebendige
Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ mit der Maßnahme
„Dannenberg-Innenstadt“ aufgenommen worden. Über das Programm werden
städtebauliche Maßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum
Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und
Zentren in Ortsteilen zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt
und zur Förderung der Nutzungsvielfalt gefördert. Ziel ist die Entwicklung zu
attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten,
Wirtschaft und Kultur.
Der Rat der Stadt
hat am 27. April 2023 die Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Dannenberg-Innenstadt“
beschlossen.
In den kommenden
Jahren stehen Fördermittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Fördergebiet zur Verfügung.
Mit den
Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten, die eine
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme durchführen wollen, ist ein
Vertrag über die Durchführung dieser Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen und deren Förderung zu schließen.
Grundlage für den
Vertrag ist die „Förderrichtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) für
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet
„Dannenberg-Innenstadt“ (Modernisierungsrichtlinie)“.
Die
Förderrichtlinie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung
bittet die Gremien der Stadt um Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage
beigefügte „Förderrichtlinie
der Stadt Dannenberg (Elbe) für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
im Sanierungsgebiet "Dannenberg-Innenstadt“ (Modernisierungsrichtlinie)“
wird beschlossen.