Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahrenes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung
für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen PV-Anlage sowie der
technischen Nebenanlage für das Grundstück Gemarkung Braasche, Flur 1,
Flurstück 37/3 vor. Die Bürgersolarpark Braasche GmbH & Co. KG ist eine für
dieses Projekt gegründete Projektgesellschaft. Der Vorhabenträger ist bereit,
sich in einem Durchführungsvertrag zur vollständigen Tragung der Planungs- und
Erschließungskosten zu verpflichten. Ein wichtiger Projektbaustein ist die
Einbindung der Bürger vor Ort durch eine Bürgergenossenschaft.
Die gesamte Golfanlage ist als "regional bedeutsame
Sportanlage" im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises
verzeichnet. Es handelt sich hier um ein Ziel der Raumordnung. Das bedeutet,
dass eine Änderung im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens nicht möglich ist.
Eine Änderung ist nur im Rahmen der Neuaufstellung bzw. der Fortschreibung des
RROP möglich.
Sollte die Gemeinde dem Antrag entsprechen, wären seitens der Gemeinde
entsprechende Anträge an die Samtgemeinde zur Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie an den Landkreis zur Änderung des RROP zu stellen.
Zur Erläuterung und weiteren Erörterung
des Vorhabens ist Herr Biermann,
Geschäftsführer des Bürgersolarparks Braasche GmbH & Co KG anwesend. Er
steht zur weiteren Erörterung zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung