Sachverhalt:
In der öffentlichen
Sitzung des Ausschusses für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz
der Samtgemeinde Elbtalaue am 15.09.2022 wurde festgelegt, dass eine
Antragstellung für die Aufnahme der G 3 (Kl. Gusborn – Zadrau) ins
GVFG-Programm erfolgen soll.
Die Antragstellung
hierfür muss bereits am 15.02.2023 eingereicht sein, daher ist es erforderlich,
dass die Vorplanung noch in diesem Kalenderjahr beauftragt wird.
Die Deckung der
außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über eine Kreditaufnahme, aufgrund nicht
ausgeführter Maßnahmen steht hierfür noch ein genügender Kreditrahmen zur
Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Es wird eine
außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000,- € für die Kosten der Vorplanungen
(LP 1 +2) zur Antragstellung für die Aufnahme der Gemeindeverbindungsstraße G 3
(Kl. Gusborn – Zadrau) in das GVFG-Programm bereitgestellt.