Sachverhalt:
In der Sitzung des
Ausschusses für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der
Samtgemeinde Elbtalaue am 15.09.2022 wurde festgelegt, dass eine Antragstellung
für die Aufnahme der G 3 (Kl. Gusborn – Zadrau) ins GVFG-Programm erfolgen
soll.
Die Antragstellung
hierfür muss bereits am 15.02. 2023 eingereicht sein, daher ist es
erforderlich, dass die Vorplanung noch in diesem Kalenderjahr beauftragt wird.
Die Deckung der
außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über eine Kreditaufnahme, aufgrund nicht ausgeführter
Maßnahmen steht hierfür noch ein genügender Kreditrahmen zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Es wird eine
außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000,- € für die Kosten der Vorplanungen
(LP 1 +2) zur Antragstellung für die Aufnahme der Gemeindeverbindungsstraße G 3
(Kl. Gusborn – Zadrau) in das GVFG-Programm bereitgestellt.