Sachverhalt:
Die Verwaltung legt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 vor. Im
Vergleich zum Stellenplan 2022 ergibt sich ein Stellenmehrbedarf in Höhe von
11,77 Stellenanteilen. Der Mehrbedarf wird wie folgt begründet:
Humanressourcen gelten als wichtiger Erfolgsfaktor einer Verwaltung,
aber auch als nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. So muss auch die
Samtgemeinde Elbtalaue jedes Jahr einen beträchtlichen Teil ihrer Einnahmen für
das Personal aufwenden. Aus diesem Grund ist es nicht nur für Politik und
Verwaltungsvorstand essentiell, die Entwicklungen des Stellenplans im Auge zu
behalten.
Entwickelt sich die Anzahl der Stellen nach oben, gerät die Verwaltung
sehr schnell in Erklärungsdruck, denn der Vorwurf einer ineffektiven und
ineffizienten Aufgabenerledigung ist immer schnell erhoben. Es ist daher
unabdingbar, bei steigenden Stellenzahlen nach den konkreten Gründen zu suchen
und für Entscheidungen auf möglichst objektive Daten zurückgreifen zu können.
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hatte daher in seiner Sitzung am
20.05.2014 beschlossen, für die Kernverwaltung eine neue Stellenbemessung und
–bewertung durchzuführen.
Grundlage des Beschlusses war die Erkenntnis, dass die öffentliche
Verwaltung unter anderem dann wirtschaftlich arbeitet, wenn ausschließlich
notwendige Stellen gebildet werden. Eine der häufigsten Fragestellungen der
Arbeitsorganisation ist deshalb, die angemessene Arbeitsmenge für die einzelnen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Stellenbedarf der jeweiligen Organisationsarbeit
zu bestimmen. Dies gilt für alle Bereiche der Kommunalverwaltung.
Es lag aber auch im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den
Stellenbedarf möglichst objektiv festzustellen, etwa um eine Überforderung auf
Dauer auszuschließen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird aufgrund
einer methodischen, sachgerechten Stellenbemessung deutlich, wie sie hiernach
ihre Arbeit zweckmäßigerweise einzuteilen haben und mit welcher Intensität die
einzelnen Arbeiten vernünftigerweise zu erledigen sind.
Mit Datum vom 02.02.2016 wurden dem Ausschuss für interkommunale
Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus (AIZE) im Rahmen
einer Präsentation des durchführenden Unternehmens NSI-Consult die Ergebnisse
der Stellenbemessung mitgeteilt. Insgesamt konnte ein Stellenmehrbedarf in Höhe
von 10 Stellen (8 Stellen
Verwaltung, eine Stelle Systemadministrator, ca. 1 Stelle Hausmeister)
festgestellt werden.
Die von NSI-Consult ermittelte Stellenanzahl in Höhe von 10 war daher der objektive Mehrbedarf, der zur Bewältigung der seinerzeit vorliegenden
Aufgaben zu den damaligen Rahmenbedingungen feststand.
Von den objektiv
benötigten 10 zusätzlichen Stellen wurden jedoch nur 5,5 Stellen (4 Stellen
Verwaltung, eine Stelle Systemadministrator, 0,5 Stellen Hausmeister)
nachbesetzt und entsprechend im Stellenplan abgebildet
Es muss daher festgehalten werden, dass die Kolleginnen und Kollegen der
Samtgemeinde Elbtalaue seit der durchgeführten Stellenbemessung 4,5 Stellen
durch Engagement, Prioritätensetzung und ständige Effizienzsteigerungen
kompensiert haben.
Der Umfang des Stellenplans ist in den letzten 12 Jahren dennoch um ca. 18 Stellen gestiegen. Wie die
Darstellung unten zeigt, ist dies aber in erster Linie weiteren
Aufgabenzuweisungen an die Samtgemeinde geschuldet, die überwiegend nicht im
Kernbereich der Verwaltung zu verorten sind:
Jahr des Stellenplans |
Stellen insgesamt |
Veränderungen zum Vorjahr |
Grund der Veränderung |
2010 |
90,60 |
+ 1,12 |
Einrichtung von Hausmeisterstellen bei den
Grundschulen Prisser und Breselenz (Aufgaben wurden vorher von den KDE
erledigt) |
2011 |
91,14 |
+ 0,54 |
Reinigungsdienst Grundschule Hitzacker und Jugendzentrum Neu Darchau
mit eigenem Personal. |
2012 |
91,33 |
+ 0,19 |
Beendigung Projekt Niko, Neustart
Schulsozialarbeit |
2013 |
91,38 |
+ 0,05 |
Erhöhung Stellenanteile Reinigungsdienst |
2014 |
91,15 |
- 0,231 |
Wegfall Assistenz Regionalmanagement Leader |
2015 |
94,65 |
+ 3,5 |
Zusätzlicher Techniker (+ 1,0), Zusätzlicher Administrator (+1,0), zunächst befristet e-check (+ 0,5) Springerstelle Vertretung A II (+1,0) |
2016 |
95,02 |
+ 0,37 |
Erhöhung Stellenanteile Schulsekretärinnen |
2017 |
96,52 |
+ 1,5 |
Wegfall Schulsozialarbeit (- 1,5) Wegfall Springerstellen (-2,0) Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte (+0,5) Zusätzliche Stellen aus Stellenbemessung (+4,5) Entfristung Stelle Administrator |
2018 |
98,13 |
+ 1,61 |
Straßenkontrolle (+ 1,0) Hausmeister und Reinigungskräfte neue Kita
Gusborn (+ 0,61) |
2019 |
102,74 |
+ 4,6 |
Ingenieur (+ 1) e-check (+ 0,5) Reinigung Bücherei Dannenberg und Hitzacker aufgrund Umzug (+ 0,5) Jugendzentrum Neu Darchau (+ 0,08) Reinigung Bildungslandschaft Gusborn (+ 0,12) Umsatzsteuer für Kommunen (+ 1) Mehrbedarf Marketing (+ 0,4) Weiterer Azubi (+ 1,0) |
2020 |
104,74 |
+ 2 |
Baumkontrolleur (+ 1,0) Systemadministrator für Digitalpakt Schulen (+
1,0) |
2021 |
106,14 |
+ 0,4 |
Überwachung ruhender Verkehr (0,25) Servicekraft Grundschule (0,15) |
2022 |
108,01 |
+ 1,87 |
Azubi (1,0) Büchereien (0,512) Reinigung (0,128) OZG Pflege (0,231) |
In der oben
dargestellten Entwicklung des Stellenplans wird deutlich, dass die
Kernverwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue in diesen Jahren im reinen
Verwaltungsbereich lediglich die 4 zusätzlichen Verwaltungsstellen aus der
Stellenbemessung (siehe Jahr 2017) erhalten hat.
Die Zunahme an
Verwaltungsaufgaben in den vergangenen Jahren zeigt jetzt aber, dass die
Samtgemeinde Elbtalaue mit dem aktuellen Personalumfang in Zukunft nicht mehr
alle Aufgaben erledigen können wird. Eine mittlerweile kaum noch zu durchschauende
Anzahl von Förderprogrammen, meist mit sehr kurzer Fristsetzung für deren
Umsetzung und Abarbeitung, zahlreiche Krisen der letzten Jahre (Hochwasser,
Flüchtlingskrise 2015, Corona-Pandemie ab Ende 2019, Ukraine-Konflikt seit
Februar 2022) sowie weitere Vorgaben des Gesetzgebers wie dem
Online-Zugangs-Gesetz, der Datenschutzgrundverordnung, dem Digitalpakt für die
Schulen, der IT-Sicherheit etc. verlangen nach weiterem gut ausgebildetem
Personal. Es muss daher im Rahmen des Stellenplans 2023 auch wieder über eine
Ausweitung der Stellenkapazitäten im Bereich der Kernverwaltung gesprochen
werden.
Um die Dramatik
dieser allgemeinen Entwicklung zu verdeutlichen, sei ein Blick auf den
Stellenplan des Landkreises Lüchow-Dannenberg für das Jahr 2022 gestattet.
Dieser hat gegenüber dem Jahr 2021 um 62,09
Vollzeitstellen zugenommen. Auch wenn es dort durch die
Wiedereingliederung des Gesundheitsamtes in den eigenen Bereich einen
Sondereffekt von 13,13 Stellenanteilen gibt, so bleibt doch ein beträchtlicher
Anteil für andere Aufgabenfelder übrig. Es zeigt sich daher nicht nur bei der
Samtgemeinde Elbtalaue ein deutlicher Mehrbedarf an qualifizierten
Verwaltungspersonal, um die aktuellen und kommenden Aufgaben bewältigen zu
können.
Am 17.05.2022 hat
daher im Hause der Samtgemeinde Elbtalaue eine Besprechung des
Verwaltungsvorstandes mit allen Fachbereichsleitungen, dem
Personalratsvorsitzenden und der Gleichstellungsbeauftragten stattgefunden, um
den Personalbedarf für den Stellenplan 2023 zu erörtern und zu benennen.
Bei der Diskussion
hatten alle Beteiligten selbstverständlich den eingangs erwähnten
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz jederzeit im Blick. Es galt aber auch zu
berücksichtigen, dass eine dauerhafte Überforderung der Kolleginnen und
Kollegen auf jeden Fall vermieden werden muss. Da dem Verwaltungsvorstand
mittlerweile mehrere Überlastungsanzeigen vorliegen, liegt die Erkenntnis vor,
dass die vorliegende Arbeitsmenge bei einigen Kolleginnen und Kollegen nicht
mehr angemessen ist. Zur Vermeidung von krankheitsbedingten Ausfällen ist es
daher unabdingbar, den Stellenumfang an den Arbeitsumfang anzupassen und den
Stellenplan neu zu justieren.
Die Ergebnisse
werden in der folgenden Tabelle erläutert. Hierbei wird nicht nur der
numerische Stellenbedarf an sich, sondern auch die geplante Eingruppierung, Art
der Stelle sowie der Grund des Mehrbedarfs dargestellt:
Organisations-einheit |
Stellen- bedarf |
Eingrup-pierung |
Art der Stelle |
Grund |
Bemerkung |
Stab |
1,0 |
EG 11 |
Regionalmanager / Regionalmanagerin |
Regionalmanagement Leader; es müssen gem. den
neuen Förderbedingungen mind. 2 Vollzeitstellen vorgehalten werden |
Fast komplette Refinanzierung durch Fördermittel
und Zuschüsse anderer Kommunen |
Fachbereich 1 |
1,0 |
Anwärter |
Beamtenanwärterin / Beamtenanwärter |
Ø Ausbildung von
Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes |
|
Fachbereich 1 |
1,167 |
EG 1 |
Servicekräfte |
Ø Die vorher bei den
Mitgliedsgemeinden eingestellten Servicekräfte werden nunmehr bei der
Samtgemeinde Elbtalaue eingestellt. Hintergrund ist die Umsatzsteuerpflicht
für Kommunen. Die bisherigen Erstattungen der Samtgemeinde an die Gemeinden
unterliegen ab 2023 der Umsatzsteuer, so dass die Kosten für die
Mittagsverpflegung zur Kostendeckung angehoben werden müssten. Durch die
Einstellung bei der Samtgemeinde Elbtalaue kann dies verhindert werden. |
Verschiebung von Sachkosten zu Personalkosten. |
Fachbereich 1 |
1,0 |
EG 9a |
Verwaltungskraft mittlerer Dienst |
Ø Umsetzung
Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung an Schulen, Ø Mehrbedarf an
Ausschuss-, Planungssitzungen und Bereisungen im FD 14 Ø Planungen mit dem
Landkreis bezüglich Trägerwechsel beim Hortbetrieb Ø Höherer
Verwaltungsaufwand Vorzimmer SgBm und 1. SgRat Ø Mehrbedarf für die
Durchführung von Gremiensitzungen im FD 10/11 Ø Mehrbedarf bei der
Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren im FD 10/11 Ø Mehrbedarf bei
allgemeinen Organisationsangelegenheiten im FD 10/11 |
|
Fachbereich 1 |
1,0 |
EG 9a |
Fachinformatikerin / Fachinformatiker
Systemintegration |
Ø
Übernahme der kompletten EDV-Administration für die
Samtgemeinde Gartow Ø
Mehrbedarf bei der Umsetzung des Digitalpaktes für
Schulen Ø
Mehrbedarf bei der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes Ø
Mehrbedarf für die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich
IT-Sicherheit Ø
Mehrbedarf aufgrund immer komplizierterer EDV-Verfahren |
Für die Übernahme der EDV „Gartow“ werden
jährlich Personalkosten in Höhe von 10.832 Euro erstattet. Für die komplette
Einrichtung werden einmalig 6.045 Euro Personalkosten erstattet. |
Fachbereich 2 |
|
EG 9a |
Verwaltungskraft mittlerer Dienst |
Ø Umsetzung der
Veränderungen im Rahmen der Umsatzbesteuerung von Kommunen |
Stelle bereits vorhanden; KW-Vermerk muss entfallen |
Fachbereich 2 |
|
EG 9c / A 10 |
Verwaltungskraft gehobener Dienst |
Ø Ggf. Umwandlung einer
Tarif- in eine Beamtenstelle (von EG 9c in A 10) |
Stelle bereits vorhanden; nur Umwandlung |
Fachbereich 3 |
1,0 |
EG 9a |
Staatlich anerkannter Techniker |
Ø Ermöglichung einer
unbefristeten Ausschreibung der 3. Technikerstelle |
Keine zusätzlichen Kosten, da 3. Stelle durch erkrankten Kollegen ohne
Lohnfortzahlung besetzt |
Fachbereich 3 |
1,0 |
EG 11 |
Tiefbauingenieur |
Ø Mehrbedarf im Bereich
der Abarbeitung von Tiefbaumaßnahmen |
|
Fachbereich 3 |
1,0 |
EG 9a |
Verwaltungskraft mittlerer Dienst |
Ø Abarbeitung der von
Baumkontrolleuren festgestellten Mängel Ø Mehrbedarf im
allgemeinen Verwaltungsbereich, insbesondere im Baucontrolling |
|
Fachbereich 3 |
2,0 |
EG 9b und EG 9c |
Verwaltungskräfte gehobener Dienst |
Ø
Abarbeitung von Maßnahmen im Rahmen der
Sanierungsverfahren in Dannenberg und Hitzacker Ø
Abarbeitung von Maßnahmen im Rahmen von neuen
Dorferneuerungsverfahren Ø
Erledigung von Aufgaben im Bereich Mobilität und im
Klimaschutz |
Die Investitionsmittel haben sich in den
vergangenen Jahren in allen Bereichen deutlich erhöht. Es müssen daher
wesentlich mehr Maßnahmen betreut werden. |
Fachbereich 4 |
0,6 |
EG 7 |
Verwaltungskraft mittlerer Dienst |
Ø Mehrbedarf bei der
Durchführung von Ordnungsangelegenheiten (Obdachlosenunterkunft, Flüchtlinge,
Feuerwehrangelegenheiten, Nutzungsentschädigungen, Versicherungsangelegenheiten) |
|
Fachbereich 4 |
0,5 |
EG 7 |
Verwaltungskraft mittlerer Dienst |
Ø Mehrbedarf bei der
Überwachung von Bürgerpflichten im Bereich Straßenreinigung, Winterdienst,
Gefahrenabwehr durch überhängende Äste etc.) |
|
Fachbereich 4 |
0,5 |
EG 5 |
Verwaltungskraft mittlerer Dienst |
Ø Mehrbedarf bei der
Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs
und der ordnungsbehördlichen Außendiensttätigkeiten (polizeiliche
Durchsuchungen, Nachlasssicherungen etc.) |
|
Gesamt: 11,77 Stellen
Die oben
erläuterten Stellen zeigen aus Sicht der Samtgemeinde Elbtalaue den
Mindestbedarf auf, der zur Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Aufgaben
zwingend notwendig ist.
Neu ist in der oben dargestellten Aufstellung (also neu seit der letzten
AIZE-Sitzung) der Mehrbedarf für die Servicekräfte
in Höhe von 1,167 Stellenanteilen. Dieser ist wie in der Tabelle
bereits erläutert im Rahmen der Vorbereitungen auf die neue Umsatzsteuerpflicht
für Kommunen entstanden. Würde die Samtgemeinde Elbtalaue weiterhin die Kosten
über eine Zuschussgewährung an die Gemeinden übernehmen, müssten die Zuschüsse
mit Umsatzsteuer belegt werden. Mehrkosten entstehen hier nicht, weil es sich
lediglich um Verschiebung von Sachkosten zu Personalkosten handelt.
Durch das
zusätzliche Personal würden jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 550.000 Euro
entstehen.
Der gesamte
Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des AIZE am 09.06.2022 zur Kenntnis
gegeben und vorberaten. Darüber hinaus wurden die Vorsitzenden der Fraktionen
im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in einer Sitzung am 29.08.2022 über den
zusätzlichen Personalbedarf in Kenntnis gesetzt.
In dieser Sitzung
ist von den Fraktionsvorsitzenden die Bitte an die Verwaltung gerichtet worden,
den zusätzlichen Bedarf für die Aufgaben im Rahmen der Stadtsanierung und
Dorferneuerung sowie für die Aufgaben im Fachbereich 4 noch einmal
weitergehender zu erläutern. Bei den Aufgaben der Stadtsanierung /
Dorferneuerung sollte zudem noch einmal dargelegt werden, in welcher Struktur
diese in der Vergangenheit (1985 – 2000) durchgeführt und bearbeitet worden
sind.
Die Verwaltung
trägt daher für diesen Stellenmehrbedarf ergänzend wie folgt vor:
1. Zusätzlicher Stellenmehrbedarf für die
Aufgaben im Rahmen der Stadtsanierung und Dorferneuerung:
Die Maßnahmen der
Stadtsanierung und der Dorferneuerung wurden in einer eigenen
Organisationseinheit abgebildet und bearbeitet. In dieser Organisationseinheit
wurde der gesamte Aufgabenkatalog der Stadtsanierung / Dorferneuerung
abgearbeitet. Dieser beinhaltet unter anderem alle finanztechnischen
Verfahrensschritte, Mittelanmeldungen, Mittelabrechnungen, Jahresabrechnungen
und Verwendungsnachweise etc.
Zur
treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung stehenden Geldmittel wurde die
NILEG als Sanierungsträgerin zusätzlich eingesetzt. Die Erarbeitung der
Sanierungspläne wurde von dem Sachgebiet initiiert und unter Hinzuziehung der
erforderlichen Planer der Politik zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Die Durchführung
der Ordnungsmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen (Privatmaßnahmen, wie öffentliche
Maßnahmen) wurde in den Bereichen Sanierung und Dorferneuerung organisiert und
abgearbeitet. Dabei wurden die Anträge (für öffentliche wie private Maßnahmen)
erarbeitet, die Maßnahmen bei der technischen Durchführung beaufsichtigt und
anschließend Abrechnungen und Verwendungsnachweise den Förderstellen vorgelegt.
Verhandlungen zu
erforderlichen Grundstücksgeschäften wurden von der oben genannten
Organisationseinheit geführt und deren notarielle Umsetzung vorbereitet. Es war
ein eigenständiger Sanierungsausschuss eingerichtet, der aus Gründen der
Praktikabilität mit dem VA tagte. Die technische Abwicklung der Gremien und die
Vorbereitung der abzuarbeitenden Entscheidungen wurden ebenfalls aus dem
Sachgebiet erledigt.
Die Organisationseinheit Sachgebiet 60 Stadtsanierung/Dorferneuerung in
der alten Samtgemeinde Dannenberg bestand aus 6 Vollzeitstellen:
Sanierung:
1.
Sachgebietsleiter BAT 4a/III vergleichbar EG
10/EG 11
2. Hauptsachbearbeiterin BAT Vb vergleichbar
EG 9b
3. Sachbearbeiter BAT Vc vergleichbar
EG 8 (jetzt EG 9a)
4.
Sachbearbeiter BAT VIb vergleichbar
EG 6 (jetzt EG 7)
Dorferneuerung
5.
1 Sachbearbeiter BAT Vc vergleichbar EG
8 (jetzt EG 9a)
6.
1 Sachbearbeiterin BAT Vc vergleichbar EG 8
(jetzt EG 9a)
Im Zuge der anstehenden neuen Sanierung Dannenberg, der zu erwartenden
Sanierung Hitzacker, der beantragten Dorferneuerung Elbperlen (Damnatz /
Gusborn / Langendorf) und der zur Zeit in Klärung befindlichen möglichen
Dorferneuerung Neu Darchau / Walmsburg / Tießau mit Tiesmesland und möglicher
weiterer Orte, ist angedacht eine neue Organisationseinheit zu schaffen, in der
zusätzlich mit den Aufgaben der Stadtsanierung und Dorferneuerung, die
vorhandenen Aufgaben der Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren, Natur- und
Umweltschutz, planungsrechtliche Bauberatung wegen der inhaltlichen Nähe
zusammengefasst werden sollen. Die Aufgaben der Flurbereinigung,
verkehrsbehördliche Anordnungen, die auf den vorhandenen Stellen mit zur
Bearbeitung anstehen, werden mit in den neu zu schaffenden Fachdienst
eingegliedert.
Bisher vorhanden
ohne Stadtsanierung:
3 Vollzeitstellen für Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren,
Dorferneuerung, Flurbereinigung, Natur- und Umweltschutz, Bauberatung,
Verkehrsbehördliche Anordnungen und kleinerer Stellenanteile.
Ein neuer
Fachdienst soll wie folgt organisiert sein:
1.
Fachdienstleitung A 11 / EG 10
Aufgaben der Sanierungssteuerung, städtebauliche Verträge, Grundstücksgeschäfte
Bauleitplanung, Planfeststellungen, sonstige Raumordnung Landes- und
Regionalplanung,
Betreuung der Gremien
2. Sachbearbeitung EG 9c
Stadtsanierung -finanztechnische Abarbeitung, Sanierungspläne, öffentliche
Maßnahmen, Vertragswesen, Begleitung der Gremien
3. Sachbearbeitung EG 9b
Stadtsanierung -öffentliche/private Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen Begleitung der
Gremien, Zuarbeit bei Grundstücksgeschäften und erforderlichen Verträgen
4. Sachbearbeitung EG 9a
Dorferneuerung (öffentliche und private Maßnahmen) Flurbereinigung, Natur-,
Umwelt- und Klimaschutz,
5.
Sachbearbeitung EG 9a
Baurechtliche Angelegenheiten (z.B. Beratung im Bauplanungs- und
Bauordnungsrecht, gemeindliche Stellungnahmen, gemeindliche
Vorkaufsrechtstellungnahmen),
Gremiendienst, Verkehrsbehördliche Anordnungen, Angelegenheiten des ÖPNV
Durch die
Intensivierung der Dorferneuerung und der Wiederaufnahme der Stadtsanierung in
den Städten Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) würden somit 2 neue
Stellen geschaffen. Im Vergleich zu der Abarbeitung der gleichen Aufgaben
bei einer Stadtsanierung erscheint der Stellenanteil als sehr vorsichtig
erhöht.
Die noch
verbliebenen Mitarbeitenden bei der Stadtsanierung Dannenberg sind heute
Samtgemeindebürgermeister, Leiterin des Marketings, Fachbereichsleiter Bau bei
der Samtgemeinde Elbtalaue und mit anderen umfangreichen Aufgaben betraut. Die
zusätzliche Übernahme der vorher skizzierten Aufgaben ist nicht möglich.
2. Zusätzlicher Mehrbedarf für die Stellen
im Fachbereich 4
a) Flüchtlingssituation:
Mit der Aufgabe, Flüchtlinge unterzubringen und zu
versorgen, ist die Samtgemeinde Elbtalaue in verstärktem Maße seit 2015
beschäftigt. Der Krieg in der Ukraine hat diese Situation noch einmal
verschärft. Dies betrifft nicht nur die Anzahl der hilfebedürftigen Menschen,
sondern seit dem sogenannten Rechtskreiswechsel auch den rechtlichen Rahmen. Do
sind die Samtgemeinden nunmehr zum Beispiel für die Unterbringung der
Geflüchteten direkt zuständig und nicht mehr der Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Die größten akuten Herausforderungen sind also momentan die
Organisation von Wohnraum und geeignetem Hilfspersonal.
Diese Herausforderung kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn bei der Samtgemeinde Elbtalaue die entsprechenden personellen Ressourcen vorhanden sind. Das Personal muss darüber hinaus neue Kompetenzen aufbauen (Stichwort Integration und Umgang mit der kulturellen Prägung von Flüchtlingen, Umgang mit durch einen Krieg stigmatisierten Menschen etc.), weil wie oben dargelegt ein Großteil der Aufgaben vormals vom Landkreis wahrgenommen wurde. Es ist daher unumgänglich, das bestehende Personal aufzustocken und entsprechend zu schulen, damit die Angelegenheit auch mit der gebotenen Aufmerksamkeit bearbeitet werden kann.
b) Kontrolle der Straßenreinigung, des
Winterdienstes und pflanzlicher Überhänge
Bei Kontrollen der Straßenreinigung wurde festgestellt, dass
einige Grundstückseigentümer ihren Anliegerpflichten gemäß der
Straßenreinigungssatzung nicht in genügendem Maß nachgekommen sind. Die
öffentlichen Straßen sind zu säubern und von Wildwuchs zu befreien, so dass
eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vermieden oder beseitigt
wird.
Ähnliches gilt für
den Winterdienst. Die Anlieger sind während der Winterzeit für die
Verkehrssicherheit der Gehwege etc. verantwortlich und haben diese in
bestimmten Zeiträumen schnee- und eisfrei zu halten. Auf Gehwegen ist bei Eis-
und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder ähnlichen
Stoffen verboten ist. Auch dieser Pflicht kommen einige Bürgerinnen und Bürger
nicht in ausreichendem Maße nach.
Die Durchsetzung der oben genannten Pflichten bis zu einer
möglichen Ersatzvornahme durch die Verwaltung erfordert jedoch ein
umfangreiches Verwaltungsverfahren in jedem Einzelfall, welches unter Umständen
auch vor Gericht enden kann. So ist nach der Feststellung und Dokumentation
eines Missstandes die / der Betroffene per Verwaltungsakt nach vorheriger
Anhörung aufzufordern, diese zu beseitigen. Danach sind eine erneute Kontrolle
und Dokumentation durchzuführen. Bei Nichtbeseitigung sind sodann entsprechende
Ordnungswidrigkeitenverfahren (Fristsetzung zur Beseitigung, Androhung
Ersatzvornahme etc.) einzuleiten, die ebenfalls begleitet und überwacht werden
müssen und in deren Rahmen es dann zur Ersatzvornahme kommen kann. Die Kosten
der Ersatzvornahme sind der / dem Betroffenen sodann in Rechnung zu stellen.
Die oben genannte
Aufgabe kann aufgrund der erhöht festgestellten Missstände nur durchgeführt
werden, wenn die Stellenanteile in diesem Bereich erhöht werden.
c) Versicherungsangelegenheiten /
Feuerwehrangelegenheiten
Im Bereich der Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten
haben sich insbesondere die Arbeiten im Bereich der „Haftungsrechtlichen
Organisation“ erhöht. So sind die Anforderungen des KSA bei
Haftpflichtschadenangelegenheiten in diesem Bereich gestiegen. In der Folge
erfordert die Bearbeitung entsprechender Schadenfälle mehr Zeit. Es sind
Nachweise zur Durchführung entsprechender Kontrollpflichten etc. einzuholen und
gegenüber dem KSA entsprechende Erläuterungen zu erbringen.
Die Stellenbemessung des Sachbearbeiters „Versicherungsangelegenheiten“ hatte bereits bei der letzten Stellenbemessung einen Stellenbedarf von 1,17 Stellen ergeben. Der nunmehr weiter gestiegene Verwaltungsaufwand erfordert daher eine Erhöhung des bestehenden Stellenanteils in dem Aufgabenbereich, da ansonsten eine rechtskonforme Bearbeitung nicht mehr sichergestellt werden kann. Die aktuelle Sachbearbeitung soll in diesem Zusammenhang von einem Verwaltungsfachangestellten mittlerer Dienst (Entgeltgruppe 7) unterstützt werden.
Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung von gebührenpflichtigen Feuerwehreinsätzen in den letzten Jahren erhöht. Aufgrund entsprechender Gesetzesänderungen (z. B. Aufnahme des Gebührentatbestands „Gefährdungshaftung“ und „Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen“ etc.) sowie aus der Rechtsprechung (z. B. Gebührenpflicht bei Hilfeleistungseinsätzen im Rahmen der Unterstützung des öffentlichen Rettungsdienstes bei Nichtvorliegen einer akuten Lebensgefahr) haben sich erweiterte Abrechnungsmöglichkeiten ergeben. Die Gesamtzahl der abgerechneten Einsätze lag im Jahr 2019 z. B. bei 79 Stück. In diesem Jahr liegt die Anzahl der abgerechneten Einsätze bereits bei 84 (abgerechnet bis einschl. 07/2022). Auch in diesem Bereich soll die aktuelle Sachbearbeitung von dem oben genannten Verwaltungsfachangestellten mittlerer Dienst (Entgeltgruppe 7) unterstützt werden
d) Überwachung des ruhenden Verkehrs
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs
ist eine wichtige und
bedeutende Aufgabe im Ordnungsamt. Täglich sind unzählige
Verkehrsteilnehmer im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue unterwegs. Damit
insbesondere Unfälle vermieden und Rettungswege freigehalten werden können,
müssen sich alle Beteiligten an Regeln halten. Diese gilt es zu überwachen.
Während die Polizei vor allem den fließenden Verkehr
kontrolliert, liegt der ruhende Verkehr
im Aufgabenbereich der einzelnen Kommunen selbst (hier Samtgemeinde) und damit
des Ordnungsamtes. Zu deren Aufgaben
bei der Verkehrsüberwachung Bereich gehören beispielsweise:
·
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung für den ruhenden Verkehr
·
Umsetzungen von Fahrzeugen bei Behinderungen (gerade vor
Feuerwehrzufahrten etc.)
·
Ahndung von Radfahrern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen
·
Kontrolle der Einhaltung der Zeitvorgaben auf
Kurzzeitparkplätzen
·
Einhaltung der Vorschriften bei Behindertenparkplätzen
·
Durchführung von Amtshilfe, insbesondere gerade in Zeiten der
Corona-Pandemie.
·
Darüber hinaus Unterstützung der Polizei bei Durchsuchungen
sowie
·
Nachlasssicherungen
Gerade in den Mitgliedsstädten Dannenberg (Elbe) und
Hitzacker (Elbe) ist zu beobachten, dass der ruhende Verkehr ohne eine
regelmäßige Kontrolle des Ordnungsamtes nicht den Vorschriften entspricht.
Überschreitungen der zulässigen Parkdauer, Parken entgegen der Fahrtrichtung,
Parken von Nichtberechtigten auf Behindertenparkplätzen sowie Parken auf nicht
dafür ausgewiesenen Parkflächen sind an der Tagesordnung.
Verstöße der oben genannten Art werden in Deutschland nach
dem Recht der Ordnungswidrigkeiten geahndet. Dieses Recht verlangt aber nicht
nur eine Überwachung des ruhenden Verkehrs vor Ort, sondern auch eine teilweise
stark bürokratisierte Abarbeitung nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit.
Immer häufiger kommt es vor, dass Beschuldigte ihre Taten nicht zugeben und ins
Widerspruchs- / Klageverfahren gehen. Andere Beschuldigte zahlen ihre
Verwarngelder einfach nicht, was ebenfalls weiteren bürokratischen Aufwand
bedeutet.
Hinzu kommt in der jüngeren Vergangenheit noch ein
weiteres Problem. Nahezu täglich erleben unsere Beschäftigten eine Zunahme von
Gewalt in unterschiedlichen Ausprägungen. Respektlosigkeit, Anfeindungen,
Beleidigungen und Drohungen haben erheblich zugenommen. Selbst tätliche
Angriffe mussten im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue schon zur Kenntnis
genommen werden.
Es ist daher immer öfter auch erforderlich, dass die
Kollegen des Ordnungsamtes zu zweit ihre Aufgaben wahrnehmen, um einen gewissen
Eigenschutz zu gewährleisten und Anfeindungen / Verstöße im Vier-Augen-Prinzip
besser bezeugen zu können.
Momentan stehen der Samtgemeinde Elbtalaue für die
Aufgaben zur Überwachung des ruhenden Verkehrs 1,00 Stellenanteile zur
Verfügung. Diese werden von zwei unbefristet eingestellten Kollegen mit jeweils
0,5 Stellenanteilen (bei einem Kollegen nur 0,45 besetzt) wahrgenommen. Darüber
hinaus hat die Verwaltung aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes einen weiteren
Kollegen auf 450 – Euro – Basis (Minijob) befristet eingestellt.
Da der Kollege im Minijob die Samtgemeinde Elbtalaue zum
31.12.2022 verlässt, möchte die Samtgemeinde an seiner Stelle eine weitere
unbefristete Kraft mit einer halben Stelle einstellen.
Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan für
das Haushaltsjahr 2023 wird empfohlen.