Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
1/0383/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Verwaltung legt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 vor. Im Vergleich zum Stellenplan 2022 ergibt sich ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 11,77 Stellenanteilen. Der Mehrbedarf wird wie folgt begründet:

 

Humanressourcen gelten als wichtiger Erfolgsfaktor einer Verwaltung, aber auch als nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. So muss auch die Samtgemeinde Elbtalaue jedes Jahr einen beträchtlichen Teil ihrer Einnahmen für das Personal aufwenden. Aus diesem Grund ist es nicht nur für Politik und Verwaltungsvorstand essentiell, die Entwicklungen des Stellenplans im Auge zu behalten.

 

Entwickelt sich die Anzahl der Stellen nach oben, gerät die Verwaltung sehr schnell in Erklärungsdruck, denn der Vorwurf einer ineffektiven und ineffizienten Aufgabenerledigung ist immer schnell erhoben. Es ist daher unabdingbar, bei steigenden Stellenzahlen nach den konkreten Gründen zu suchen und für Entscheidungen auf möglichst objektive Daten zurückgreifen zu können.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hatte daher in seiner Sitzung am 20.05.2014 beschlossen, für die Kernverwaltung eine neue Stellenbemessung und –bewertung durchzuführen.

 

Grundlage des Beschlusses war die Erkenntnis, dass die öffentliche Verwaltung unter anderem dann wirtschaftlich arbeitet, wenn ausschließlich notwendige Stellen gebildet werden. Eine der häufigsten Fragestellungen der Arbeitsorganisation ist deshalb, die angemessene Arbeitsmenge für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Stellenbedarf der jeweiligen Organisationsarbeit zu bestimmen. Dies gilt für alle Bereiche der Kommunalverwaltung.

 

Es lag aber auch im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Stellenbedarf möglichst objektiv festzustellen, etwa um eine Überforderung auf Dauer auszuschließen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird aufgrund einer methodischen, sachgerechten Stellenbemessung deutlich, wie sie hiernach ihre Arbeit zweckmäßigerweise einzuteilen haben und mit welcher Intensität die einzelnen Arbeiten vernünftigerweise zu erledigen sind.

 

Mit Datum vom 02.02.2016 wurden dem Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus (AIZE) im Rahmen einer Präsentation des durchführenden Unternehmens NSI-Consult die Ergebnisse der Stellenbemessung mitgeteilt. Insgesamt konnte ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 10 Stellen (8 Stellen Verwaltung, eine Stelle Systemadministrator, ca. 1 Stelle Hausmeister) festgestellt werden.

 

Die von NSI-Consult ermittelte Stellenanzahl in Höhe von 10 war daher der objektive Mehrbedarf, der zur Bewältigung der seinerzeit vorliegenden Aufgaben zu den damaligen Rahmenbedingungen feststand.

 

Von den objektiv benötigten 10 zusätzlichen Stellen wurden jedoch nur 5,5 Stellen (4 Stellen Verwaltung, eine Stelle Systemadministrator, 0,5 Stellen Hausmeister) nachbesetzt und entsprechend im Stellenplan abgebildet

 

Es muss daher festgehalten werden, dass die Kolleginnen und Kollegen der Samtgemeinde Elbtalaue seit der durchgeführten Stellenbemessung 4,5 Stellen durch Engagement, Prioritätensetzung und ständige Effizienzsteigerungen kompensiert haben.

 

Der Umfang des Stellenplans ist in den letzten 12 Jahren dennoch um ca. 18 Stellen gestiegen. Wie die Darstellung unten zeigt, ist dies aber in erster Linie weiteren Aufgabenzuweisungen an die Samtgemeinde geschuldet, die überwiegend nicht im Kernbereich der Verwaltung zu verorten sind:

Jahr des

Stellenplans

Stellen

insgesamt

Veränderungen zum Vorjahr

Grund der Veränderung

2010

90,60

+ 1,12

Einrichtung von Hausmeisterstellen bei den Grundschulen Prisser und Breselenz (Aufgaben wurden vorher von den KDE erledigt)

2011

91,14

+ 0,54

Reinigungsdienst Grundschule Hitzacker und Jugendzentrum Neu Darchau mit eigenem Personal.

2012

91,33

+ 0,19

Beendigung Projekt Niko, Neustart Schulsozialarbeit

2013

91,38

+ 0,05

Erhöhung Stellenanteile Reinigungsdienst

2014

91,15

- 0,231

Wegfall Assistenz Regionalmanagement Leader

2015

94,65

+ 3,5

Zusätzlicher Techniker (+ 1,0),

Zusätzlicher Administrator (+1,0), zunächst befristet

e-check (+ 0,5)

Springerstelle Vertretung A II (+1,0)

2016

95,02

+ 0,37

Erhöhung Stellenanteile Schulsekretärinnen

2017

96,52

+ 1,5

Wegfall Schulsozialarbeit (- 1,5)

Wegfall Springerstellen (-2,0)

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte (+0,5)

Zusätzliche Stellen aus Stellenbemessung (+4,5)

Entfristung Stelle Administrator

2018

98,13

+ 1,61

Straßenkontrolle (+ 1,0)

Hausmeister und Reinigungskräfte neue Kita Gusborn (+ 0,61)

2019

102,74

+ 4,6

Ingenieur (+ 1)

e-check (+ 0,5)

Reinigung Bücherei Dannenberg und Hitzacker aufgrund Umzug (+ 0,5)

Jugendzentrum Neu Darchau (+ 0,08)

Reinigung Bildungslandschaft Gusborn (+ 0,12)

Umsatzsteuer für Kommunen (+ 1)

Mehrbedarf Marketing (+ 0,4)

Weiterer Azubi (+ 1,0)

2020

104,74

+ 2

Baumkontrolleur (+ 1,0)

Systemadministrator für Digitalpakt Schulen (+ 1,0)

2021

106,14

+ 0,4

Überwachung ruhender Verkehr (0,25)

Servicekraft Grundschule (0,15)

 

2022

108,01

+ 1,87

Azubi (1,0)

Büchereien (0,512)

Reinigung (0,128)

OZG Pflege (0,231)

 

 

In der oben dargestellten Entwicklung des Stellenplans wird deutlich, dass die Kernverwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue in diesen Jahren im reinen Verwaltungsbereich lediglich die 4 zusätzlichen Verwaltungsstellen aus der Stellenbemessung (siehe Jahr 2017) erhalten hat.

 

Die Zunahme an Verwaltungsaufgaben in den vergangenen Jahren zeigt jetzt aber, dass die Samtgemeinde Elbtalaue mit dem aktuellen Personalumfang in Zukunft nicht mehr alle Aufgaben erledigen können wird. Eine mittlerweile kaum noch zu durchschauende Anzahl von Förderprogrammen, meist mit sehr kurzer Fristsetzung für deren Umsetzung und Abarbeitung, zahlreiche Krisen der letzten Jahre (Hochwasser, Flüchtlingskrise 2015, Corona-Pandemie ab Ende 2019, Ukraine-Konflikt seit Februar 2022) sowie weitere Vorgaben des Gesetzgebers wie dem Online-Zugangs-Gesetz, der Datenschutzgrundverordnung, dem Digitalpakt für die Schulen, der IT-Sicherheit etc. verlangen nach weiterem gut ausgebildetem Personal. Es muss daher im Rahmen des Stellenplans 2023 auch wieder über eine Ausweitung der Stellenkapazitäten im Bereich der Kernverwaltung gesprochen werden.

 

Um die Dramatik dieser allgemeinen Entwicklung zu verdeutlichen, sei ein Blick auf den Stellenplan des Landkreises Lüchow-Dannenberg für das Jahr 2022 gestattet. Dieser hat gegenüber dem Jahr 2021 um 62,09 Vollzeitstellen zugenommen. Auch wenn es dort durch die Wiedereingliederung des Gesundheitsamtes in den eigenen Bereich einen Sondereffekt von 13,13 Stellenanteilen gibt, so bleibt doch ein beträchtlicher Anteil für andere Aufgabenfelder übrig. Es zeigt sich daher nicht nur bei der Samtgemeinde Elbtalaue ein deutlicher Mehrbedarf an qualifizierten Verwaltungspersonal, um die aktuellen und kommenden Aufgaben bewältigen zu können.

 

Am 17.05.2022 hat daher im Hause der Samtgemeinde Elbtalaue eine Besprechung des Verwaltungsvorstandes mit allen Fachbereichsleitungen, dem Personalratsvorsitzenden und der Gleichstellungsbeauftragten stattgefunden, um den Personalbedarf für den Stellenplan 2023 zu erörtern und zu benennen.

 

Bei der Diskussion hatten alle Beteiligten selbstverständlich den eingangs erwähnten Wirtschaftlichkeitsgrundsatz jederzeit im Blick. Es galt aber auch zu berücksichtigen, dass eine dauerhafte Überforderung der Kolleginnen und Kollegen auf jeden Fall vermieden werden muss. Da dem Verwaltungsvorstand mittlerweile mehrere Überlastungsanzeigen vorliegen, liegt die Erkenntnis vor, dass die vorliegende Arbeitsmenge bei einigen Kolleginnen und Kollegen nicht mehr angemessen ist. Zur Vermeidung von krankheitsbedingten Ausfällen ist es daher unabdingbar, den Stellenumfang an den Arbeitsumfang anzupassen und den Stellenplan neu zu justieren.

 

Die Ergebnisse werden in der folgenden Tabelle erläutert. Hierbei wird nicht nur der numerische Stellenbedarf an sich, sondern auch die geplante Eingruppierung, Art der Stelle sowie der Grund des Mehrbedarfs dargestellt:

 


Organisations-einheit

Stellen-

bedarf

Eingrup-pierung

Art der Stelle

Grund

Bemerkung

Stab

1,0

EG 11

Regionalmanager / Regionalmanagerin

 

Regionalmanagement Leader; es müssen gem. den neuen Förderbedingungen mind. 2 Vollzeitstellen vorgehalten werden

Fast komplette Refinanzierung durch Fördermittel und Zuschüsse anderer Kommunen

Fachbereich 1

1,0

Anwärter

Beamtenanwärterin / Beamtenanwärter

Ø  Ausbildung von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes

 

Fachbereich 1

1,167

EG 1

Servicekräfte

Ø  Die vorher bei den Mitgliedsgemeinden eingestellten Servicekräfte werden nunmehr bei der Samtgemeinde Elbtalaue eingestellt. Hintergrund ist die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen. Die bisherigen Erstattungen der Samtgemeinde an die Gemeinden unterliegen ab 2023 der Umsatzsteuer, so dass die Kosten für die Mittagsverpflegung zur Kostendeckung angehoben werden müssten. Durch die Einstellung bei der Samtgemeinde Elbtalaue kann dies verhindert werden.

Verschiebung von Sachkosten zu Personalkosten.

Fachbereich 1

1,0

EG 9a

Verwaltungskraft mittlerer Dienst

Ø  Umsetzung Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung an Schulen,

Ø  Mehrbedarf an Ausschuss-, Planungssitzungen und Bereisungen im FD 14

Ø  Planungen mit dem Landkreis bezüglich Trägerwechsel beim Hortbetrieb

Ø  Höherer Verwaltungsaufwand Vorzimmer SgBm und 1. SgRat

Ø  Mehrbedarf für die Durchführung von Gremiensitzungen im FD 10/11

Ø  Mehrbedarf bei der Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren im FD 10/11

Ø  Mehrbedarf bei allgemeinen Organisationsangelegenheiten im FD 10/11

 

Fachbereich 1

1,0

EG 9a

Fachinformatikerin / Fachinformatiker Systemintegration

Ø  Übernahme der kompletten EDV-Administration für die Samtgemeinde Gartow

Ø  Mehrbedarf bei der Umsetzung des Digitalpaktes für Schulen

Ø  Mehrbedarf bei der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes

Ø  Mehrbedarf für die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheit

Ø  Mehrbedarf aufgrund immer komplizierterer EDV-Verfahren

 

Für die Übernahme der EDV „Gartow“ werden jährlich Personalkosten in Höhe von 10.832 Euro erstattet. Für die komplette Einrichtung werden einmalig 6.045 Euro Personalkosten erstattet.

Fachbereich 2

 

EG 9a

Verwaltungskraft mittlerer Dienst

Ø  Umsetzung der Veränderungen im Rahmen der Umsatzbesteuerung von Kommunen

Stelle bereits vorhanden; KW-Vermerk muss entfallen

Fachbereich 2

 

EG 9c / A 10

Verwaltungskraft gehobener Dienst

Ø  Ggf. Umwandlung einer Tarif- in eine Beamtenstelle (von EG 9c in A 10)

Stelle bereits vorhanden; nur Umwandlung

Fachbereich 3

1,0

EG 9a

Staatlich anerkannter Techniker

Ø  Ermöglichung einer unbefristeten Ausschreibung der 3. Technikerstelle

Keine zusätzlichen Kosten, da 3. Stelle durch erkrankten Kollegen ohne Lohnfortzahlung besetzt

Fachbereich 3

1,0

EG 11

Tiefbauingenieur

Ø  Mehrbedarf im Bereich der Abarbeitung von Tiefbaumaßnahmen

 

Fachbereich 3

1,0

EG 9a

Verwaltungskraft mittlerer Dienst

Ø  Abarbeitung der von Baumkontrolleuren festgestellten Mängel

Ø  Mehrbedarf im allgemeinen Verwaltungsbereich, insbesondere im Baucontrolling

 

Fachbereich 3

2,0

EG 9b und EG 9c

Verwaltungskräfte gehobener Dienst

Ø  Abarbeitung von Maßnahmen im Rahmen der Sanierungsverfahren in Dannenberg und Hitzacker

Ø  Abarbeitung von Maßnahmen im Rahmen von neuen Dorferneuerungsverfahren

Ø  Erledigung von Aufgaben im Bereich Mobilität und im Klimaschutz

Die Investitionsmittel haben sich in den vergangenen Jahren in allen Bereichen deutlich erhöht. Es müssen daher wesentlich mehr Maßnahmen betreut werden.

 

 

 

 

 

Fachbereich 4

0,6

EG 7

Verwaltungskraft mittlerer Dienst

Ø  Mehrbedarf bei der Durchführung von Ordnungsangelegenheiten (Obdachlosenunterkunft, Flüchtlinge, Feuerwehrangelegenheiten, Nutzungsentschädigungen, Versicherungsangelegenheiten)

 

 

Fachbereich 4

0,5

EG 7

Verwaltungskraft mittlerer Dienst

Ø  Mehrbedarf bei der Überwachung von Bürgerpflichten im Bereich Straßenreinigung, Winterdienst, Gefahrenabwehr durch überhängende Äste etc.)

 

Fachbereich 4

0,5

EG 5

Verwaltungskraft mittlerer Dienst

Ø  Mehrbedarf bei der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs und der ordnungsbehördlichen Außendiensttätigkeiten (polizeiliche Durchsuchungen, Nachlasssicherungen etc.)

 

 

Gesamt:                   11,77 Stellen


Die oben erläuterten Stellen zeigen aus Sicht der Samtgemeinde Elbtalaue den Mindestbedarf auf, der zur Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Aufgaben zwingend notwendig ist.

 

Neu ist in der oben dargestellten Aufstellung (also neu seit der letzten AIZE-Sitzung) der Mehrbedarf für die Servicekräfte in Höhe von 1,167 Stellenanteilen. Dieser ist wie in der Tabelle bereits erläutert im Rahmen der Vorbereitungen auf die neue Umsatzsteuerpflicht für Kommunen entstanden. Würde die Samtgemeinde Elbtalaue weiterhin die Kosten über eine Zuschussgewährung an die Gemeinden übernehmen, müssten die Zuschüsse mit Umsatzsteuer belegt werden. Mehrkosten entstehen hier nicht, weil es sich lediglich um Verschiebung von Sachkosten zu Personalkosten handelt.

 

Durch das zusätzliche Personal würden jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 550.000 Euro entstehen.

 

Der gesamte Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des AIZE am 09.06.2022 zur Kenntnis gegeben und vorberaten. Darüber hinaus wurden die Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in einer Sitzung am 29.08.2022 über den zusätzlichen Personalbedarf in Kenntnis gesetzt.

 

In dieser Sitzung ist von den Fraktionsvorsitzenden die Bitte an die Verwaltung gerichtet worden, den zusätzlichen Bedarf für die Aufgaben im Rahmen der Stadtsanierung und Dorferneuerung sowie für die Aufgaben im Fachbereich 4 noch einmal weitergehender zu erläutern. Bei den Aufgaben der Stadtsanierung / Dorferneuerung sollte zudem noch einmal dargelegt werden, in welcher Struktur diese in der Vergangenheit (1985 – 2000) durchgeführt und bearbeitet worden sind.

 

Die Verwaltung trägt daher für diesen Stellenmehrbedarf ergänzend wie folgt vor:

 

1. Zusätzlicher Stellenmehrbedarf für die Aufgaben im Rahmen der Stadtsanierung und Dorferneuerung:

 

Die Maßnahmen der Stadtsanierung und der Dorferneuerung wurden in einer eigenen Organisationseinheit abgebildet und bearbeitet. In dieser Organisationseinheit wurde der gesamte Aufgabenkatalog der Stadtsanierung / Dorferneuerung abgearbeitet. Dieser beinhaltet unter anderem alle finanztechnischen Verfahrensschritte, Mittelanmeldungen, Mittelabrechnungen, Jahresabrechnungen und Verwendungsnachweise etc.

 

Zur treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung stehenden Geldmittel wurde die NILEG als Sanierungsträgerin zusätzlich eingesetzt. Die Erarbeitung der Sanierungspläne wurde von dem Sachgebiet initiiert und unter Hinzuziehung der erforderlichen Planer der Politik zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

 

Die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen (Privatmaßnahmen, wie öffentliche Maßnahmen) wurde in den Bereichen Sanierung und Dorferneuerung organisiert und abgearbeitet. Dabei wurden die Anträge (für öffentliche wie private Maßnahmen) erarbeitet, die Maßnahmen bei der technischen Durchführung beaufsichtigt und anschließend Abrechnungen und Verwendungsnachweise den Förderstellen vorgelegt.

 

Verhandlungen zu erforderlichen Grundstücksgeschäften wurden von der oben genannten Organisationseinheit geführt und deren notarielle Umsetzung vorbereitet. Es war ein eigenständiger Sanierungsausschuss eingerichtet, der aus Gründen der Praktikabilität mit dem VA tagte. Die technische Abwicklung der Gremien und die Vorbereitung der abzuarbeitenden Entscheidungen wurden ebenfalls aus dem Sachgebiet erledigt.

 

Die Organisationseinheit Sachgebiet 60 Stadtsanierung/Dorferneuerung in der alten Samtgemeinde Dannenberg bestand aus 6 Vollzeitstellen:

Sanierung:

1.     Sachgebietsleiter BAT 4a/III                              vergleichbar EG 10/EG 11

2.     Hauptsachbearbeiterin BAT Vb                         vergleichbar EG 9b

3.     Sachbearbeiter BAT Vc                                    vergleichbar EG 8 (jetzt EG 9a)

4.     Sachbearbeiter BAT VIb                                   vergleichbar EG 6 (jetzt EG 7)

Dorferneuerung

5.     1 Sachbearbeiter BAT Vc                                 vergleichbar EG 8 (jetzt EG 9a)

6.     1 Sachbearbeiterin BAT Vc                              vergleichbar EG 8 (jetzt EG 9a)

 

 

Im Zuge der anstehenden neuen Sanierung Dannenberg, der zu erwartenden Sanierung Hitzacker, der beantragten Dorferneuerung Elbperlen (Damnatz / Gusborn / Langendorf) und der zur Zeit in Klärung befindlichen möglichen Dorferneuerung Neu Darchau / Walmsburg / Tießau mit Tiesmesland und möglicher weiterer Orte, ist angedacht eine neue Organisationseinheit zu schaffen, in der zusätzlich mit den Aufgaben der Stadtsanierung und Dorferneuerung, die vorhandenen Aufgaben der Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren, Natur- und Umweltschutz, planungsrechtliche Bauberatung wegen der inhaltlichen Nähe zusammengefasst werden sollen. Die Aufgaben der Flurbereinigung, verkehrsbehördliche Anordnungen, die auf den vorhandenen Stellen mit zur Bearbeitung anstehen, werden mit in den neu zu schaffenden Fachdienst eingegliedert.

Bisher vorhanden ohne Stadtsanierung:
3 Vollzeitstellen für Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren, Dorferneuerung, Flurbereinigung, Natur- und Umweltschutz, Bauberatung, Verkehrsbehördliche Anordnungen und kleinerer Stellenanteile.

 

Ein neuer Fachdienst soll wie folgt organisiert sein:

 

1.     Fachdienstleitung A 11 / EG 10
Aufgaben der Sanierungssteuerung, städtebauliche Verträge, Grundstücksgeschäfte
Bauleitplanung, Planfeststellungen, sonstige Raumordnung Landes- und Regionalplanung,
Betreuung der Gremien

2.     Sachbearbeitung EG 9c
Stadtsanierung -finanztechnische Abarbeitung, Sanierungspläne, öffentliche Maßnahmen, Vertragswesen, Begleitung der Gremien

3.     Sachbearbeitung EG 9b
Stadtsanierung -öffentliche/private Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen Begleitung der Gremien, Zuarbeit bei Grundstücksgeschäften und erforderlichen Verträgen

4.     Sachbearbeitung EG 9a
Dorferneuerung (öffentliche und private Maßnahmen) Flurbereinigung, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz,

5.     Sachbearbeitung EG 9a
Baurechtliche Angelegenheiten (z.B. Beratung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, gemeindliche Stellungnahmen, gemeindliche Vorkaufsrechtstellungnahmen),
Gremiendienst, Verkehrsbehördliche Anordnungen, Angelegenheiten des ÖPNV

 

Durch die Intensivierung der Dorferneuerung und der Wiederaufnahme der Stadtsanierung in den Städten Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) würden somit 2 neue Stellen geschaffen. Im Vergleich zu der Abarbeitung der gleichen Aufgaben bei einer Stadtsanierung erscheint der Stellenanteil als sehr vorsichtig erhöht.

 

Die noch verbliebenen Mitarbeitenden bei der Stadtsanierung Dannenberg sind heute Samtgemeindebürgermeister, Leiterin des Marketings, Fachbereichsleiter Bau bei der Samtgemeinde Elbtalaue und mit anderen umfangreichen Aufgaben betraut. Die zusätzliche Übernahme der vorher skizzierten Aufgaben ist nicht möglich.

 

2. Zusätzlicher Mehrbedarf für die Stellen im Fachbereich 4

 

a) Flüchtlingssituation:

Mit der Aufgabe, Flüchtlinge unterzubringen und zu versorgen, ist die Samtgemeinde Elbtalaue in verstärktem Maße seit 2015 beschäftigt. Der Krieg in der Ukraine hat diese Situation noch einmal verschärft. Dies betrifft nicht nur die Anzahl der hilfebedürftigen Menschen, sondern seit dem sogenannten Rechtskreiswechsel auch den rechtlichen Rahmen. Do sind die Samtgemeinden nunmehr zum Beispiel für die Unterbringung der Geflüchteten direkt zuständig und nicht mehr der Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Die größten akuten Herausforderungen sind also momentan die Organisation von Wohnraum und geeignetem Hilfspersonal.

 

Diese Herausforderung kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn bei der Samtgemeinde Elbtalaue die entsprechenden personellen Ressourcen vorhanden sind. Das Personal muss darüber hinaus neue Kompetenzen aufbauen (Stichwort Integration und Umgang mit der kulturellen Prägung von Flüchtlingen, Umgang mit durch einen Krieg stigmatisierten Menschen etc.), weil wie oben dargelegt ein Großteil der Aufgaben vormals vom Landkreis wahrgenommen wurde. Es ist daher unumgänglich, das bestehende Personal aufzustocken und entsprechend zu schulen, damit die Angelegenheit auch mit der gebotenen Aufmerksamkeit bearbeitet werden kann.

 

b) Kontrolle der Straßenreinigung, des Winterdienstes und pflanzlicher Überhänge

Bei Kontrollen der Straßenreinigung wurde festgestellt, dass einige Grundstückseigentümer ihren Anlieger­pflichten gemäß der Straßenreinigungssatzung nicht in genügendem Maß nachgekommen sind. Die öffentlichen Straßen sind zu säubern und von Wildwuchs zu befreien, so dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vermieden oder beseitigt wird.

 

 

Ähnliches gilt für den Winterdienst. Die Anlieger sind während der Winterzeit für die Verkehrssicherheit der Gehwege etc. verantwortlich und haben diese in bestimmten Zeiträumen schnee- und eisfrei zu halten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder ähnlichen Stoffen verboten ist. Auch dieser Pflicht kommen einige Bürgerinnen und Bürger nicht in ausreichendem Maße nach.

 

Die Durchsetzung der oben genannten Pflichten bis zu einer möglichen Ersatzvornahme durch die Verwaltung erfordert jedoch ein umfangreiches Verwaltungsverfahren in jedem Einzelfall, welches unter Umständen auch vor Gericht enden kann. So ist nach der Feststellung und Dokumentation eines Missstandes die / der Betroffene per Verwaltungsakt nach vorheriger Anhörung aufzufordern, diese zu beseitigen. Danach sind eine erneute Kontrolle und Dokumentation durchzuführen. Bei Nichtbeseitigung sind sodann entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren (Fristsetzung zur Beseitigung, Androhung Ersatzvornahme etc.) einzuleiten, die ebenfalls begleitet und überwacht werden müssen und in deren Rahmen es dann zur Ersatzvornahme kommen kann. Die Kosten der Ersatzvornahme sind der / dem Betroffenen sodann in Rechnung zu stellen.

 

Die oben genannte Aufgabe kann aufgrund der erhöht festgestellten Missstände nur durchgeführt werden, wenn die Stellenanteile in diesem Bereich erhöht werden.

 

c) Versicherungsangelegenheiten / Feuerwehrangelegenheiten

Im Bereich der Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten haben sich insbesondere die Arbeiten im Bereich der „Haftungsrechtlichen Organisation“ erhöht. So sind die Anforderungen des KSA bei Haftpflichtschadenangelegenheiten in diesem Bereich gestiegen. In der Folge erfordert die Bearbeitung entsprechender Schadenfälle mehr Zeit. Es sind Nachweise zur Durchführung entsprechender Kontrollpflichten etc. einzuholen und gegenüber dem KSA entsprechende Erläuterungen zu erbringen.

 

Die Stellenbemessung des Sachbearbeiters „Versicherungsangelegenheiten“ hatte bereits bei der letzten Stellenbemessung einen Stellenbedarf von 1,17 Stellen ergeben. Der nunmehr weiter gestiegene Verwaltungsaufwand erfordert daher eine Erhöhung des bestehenden Stellenanteils in dem Aufgabenbereich, da ansonsten eine rechtskonforme Bearbeitung nicht mehr sichergestellt werden kann. Die aktuelle Sachbearbeitung soll in diesem Zusammenhang von einem Verwaltungsfachangestellten mittlerer Dienst (Entgeltgruppe 7) unterstützt werden.

 

Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung von gebührenpflichtigen Feuerwehreinsätzen in den letzten Jahren erhöht. Aufgrund entsprechender Gesetzesänderungen (z. B. Aufnahme des Gebührentatbestands „Gefährdungshaftung“ und „Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen“ etc.) sowie aus der Rechtsprechung (z. B. Gebührenpflicht bei Hilfeleistungseinsätzen im Rahmen der Unterstützung des öffentlichen Rettungsdienstes bei Nichtvorliegen einer akuten Lebensgefahr) haben sich erweiterte Abrechnungsmöglichkeiten ergeben. Die Gesamtzahl der abgerechneten Einsätze lag im Jahr 2019 z. B. bei 79 Stück. In diesem Jahr liegt die Anzahl der abgerechneten Einsätze bereits bei 84 (abgerechnet bis einschl. 07/2022). Auch in diesem Bereich soll die aktuelle Sachbearbeitung von dem oben genannten Verwaltungsfachangestellten mittlerer Dienst (Entgeltgruppe 7) unterstützt werden

 

d) Überwachung des ruhenden Verkehrs

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine wichtige und bedeutende Aufgabe im Ordnungsamt. Täglich sind unzählige Verkehrsteilnehmer im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue unterwegs. Damit insbesondere Unfälle vermieden und Rettungswege freigehalten werden können, müssen sich alle Beteiligten an Regeln halten. Diese gilt es zu überwachen.

 

Während die Polizei vor allem den fließenden Verkehr kontrolliert, liegt der ruhende Verkehr im Aufgabenbereich der einzelnen Kommunen selbst (hier Samtgemeinde) und damit des Ordnungsamtes. Zu deren Aufgaben bei der Verkehrsüberwachung Bereich gehören beispielsweise:

 

·         Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung für den ruhenden Verkehr

·         Umsetzungen von Fahrzeugen bei Behinderungen (gerade vor Feuerwehrzufahrten etc.)

·         Ahndung von Radfahrern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen

·         Kontrolle der Einhaltung der Zeitvorgaben auf Kurzzeitparkplätzen

·         Einhaltung der Vorschriften bei Behindertenparkplätzen

·         Durchführung von Amtshilfe, insbesondere gerade in Zeiten der Corona-Pandemie.

·         Darüber hinaus Unterstützung der Polizei bei Durchsuchungen sowie

·         Nachlasssicherungen

 

Gerade in den Mitgliedsstädten Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) ist zu beobachten, dass der ruhende Verkehr ohne eine regelmäßige Kontrolle des Ordnungsamtes nicht den Vorschriften entspricht. Überschreitungen der zulässigen Parkdauer, Parken entgegen der Fahrtrichtung, Parken von Nichtberechtigten auf Behindertenparkplätzen sowie Parken auf nicht dafür ausgewiesenen Parkflächen sind an der Tagesordnung.

 

Verstöße der oben genannten Art werden in Deutschland nach dem Recht der Ordnungswidrigkeiten geahndet. Dieses Recht verlangt aber nicht nur eine Überwachung des ruhenden Verkehrs vor Ort, sondern auch eine teilweise stark bürokratisierte Abarbeitung nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit. Immer häufiger kommt es vor, dass Beschuldigte ihre Taten nicht zugeben und ins Widerspruchs- / Klageverfahren gehen. Andere Beschuldigte zahlen ihre Verwarngelder einfach nicht, was ebenfalls weiteren bürokratischen Aufwand bedeutet.

 

Hinzu kommt in der jüngeren Vergangenheit noch ein weiteres Problem. Nahezu täglich erleben unsere Beschäftigten eine Zunahme von Gewalt in unterschiedlichen Ausprägungen. Respektlosigkeit, Anfeindungen, Beleidigungen und Drohungen haben erheblich zugenommen. Selbst tätliche Angriffe mussten im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue schon zur Kenntnis genommen werden.

 

Es ist daher immer öfter auch erforderlich, dass die Kollegen des Ordnungsamtes zu zweit ihre Aufgaben wahrnehmen, um einen gewissen Eigenschutz zu gewährleisten und Anfeindungen / Verstöße im Vier-Augen-Prinzip besser bezeugen zu können.

 

Momentan stehen der Samtgemeinde Elbtalaue für die Aufgaben zur Überwachung des ruhenden Verkehrs 1,00 Stellenanteile zur Verfügung. Diese werden von zwei unbefristet eingestellten Kollegen mit jeweils 0,5 Stellenanteilen (bei einem Kollegen nur 0,45 besetzt) wahrgenommen. Darüber hinaus hat die Verwaltung aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes einen weiteren Kollegen auf 450 – Euro – Basis (Minijob) befristet eingestellt.

 

Da der Kollege im Minijob die Samtgemeinde Elbtalaue zum 31.12.2022 verlässt, möchte die Samtgemeinde an seiner Stelle eine weitere unbefristete Kraft mit einer halben Stelle einstellen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird empfohlen.