Sachverhalt:
Rh Dr. Gottesleben
hat den in der Anlage I zur Vorlage beiliegenden Antrag gestellt.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde hat am 28.06.22 (GÖH7XI/04), Top 7 beschlossen, für 3
Grundstücke in Schmessau Bauleitplanung zu betreiben. Bereits nach dem Aufstellungsbeschluss
wurden Entwürfe von städtebaulichen Verträgen zur Übernahme der Planungskosten
erstellt und an die Eigentümer zur Abstimmung versendet. Eine abschließende
Abstimmung ist noch nicht erfolgt.
Für die
Bauleitplanung ist mit Kosten pro Eigentümer von etwa 5.000 -7.000 € zu
rechnen. Daher wären Ratenzahlungen ggfs. für die Eigentümer sinnvoll.
Die konkreten
Ausgleichsmaßnahmen ergeben sich erst im Rahmen der Bauleitplanung und können
daher zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich des Umfangs und der Kosten nicht
hinreichend bestimmt in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden.
Grundsätzlich
können Ausgleichsmaßnahmen unterschiedlich festgesetzt werden:
- Als
private Maßnahmen können Ausgleichsmaßnahmen direkt auf den
Eingriffsgrundstücken festgesetzt werden, der Bauherr ist dann für die
Umsetzung zuständig, ohne dass eine gesonderte Vereinbarung dazu
erforderlich ist.
- Außerdem
können öffentliche Maßnahmen innerhalb des Plangebietes oder als externe
Ausgleichsmaßnahme festgesetzt werden. In diesem Fall soll die Gemeinde
diese Maßnahmen auf Kosten der Vorhabenträger durchführen, sofern dies
nicht auf andere Weise gesichert ist.
Wenn die Gemeinde die Maßnahmen durchführt, werden die Kosten zu 100% –
soweit hierfür eine Kostenerstattungssatzung aufgestellt wird- von den
Vorhabenträgern erstattet.
Alternativ können städtebauliche Verträge mit den Eigentümern
geschlossen werden zur Umsetzung der Maßnahme und/oder lediglich zur
Kostenübernahme.
Variante 1 ist für
die Bauleitplanung in Schmessau zu favorisieren und sollte soweit wie möglich
in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Die Sicherung der
Durchführung gegebenenfalls weiter erforderlicher Maßnahmen entsprechend der
Variante 2 könnten vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes mit den
Flächeneigentümern durch eine Zusatzvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag
vereinbart werden. Auf diese Möglichkeit sollte in den städtebaulichen
Verträgen zur Übernahme der Planungskosten hingewiesen werden.
Beschlussvorschlag:
Zur Übernahme der
Planungskosten für die Bauleitplanung in Schmessau werden vor Auftragsvergabe
des Planungsbüros städtebauliche Verträge mit den Flächeneigentümern
geschlossen, sodass der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen. In den
Verträgen wird auf Ergänzungsvereinbarungen hinsichtlich ggfs. erforderlicher
Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen.
Mit den
Vertragspartnern können Ratenzahlungen vereinbart werden.
Die ggfs.
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden soweit wie möglich als private
Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt und/oder die Kosten bzw. die Durchführung der
Maßnahmen über städtebauliche Verträge an die Flächeneigentümer übertragen.