Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Karwitz hat am 10.03.2020 die Aufstellung eines
Bebauungsplans „Kartoffellager Pudripp“ beschlossen. Damit soll der Standort
planungsrechtlich gesichert und Erweiterungen ermöglicht werden. Innerhalb des
Plangebietes soll ein Gewerbegebiet entstehen. Am westlichen, nördlichen und
östlichen Rand werden Grünflächen festgelegt. Es wird weiterhin eine externe
Ausgleichsfläche zur Ersatzaufforstung festgelegt. Zur Sicherung der
Durchführung auf Kosten der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen worden. Die Fläche ist durch Baulast und Grunddienstbarkeit zu
sichern. Der Bebauungsplan wird erst in Kraft gesetzt, wenn die Baulast und die
Grunddienstbarkeit eingetragen worden sind.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 19.12-
25.01.21 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und
Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
- Nds. Landesforsten, Forstamt Göhrde
- ML Obere Forstbehörde
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I zur Vorlage) abgewogen.
Im März 2022 ist festgestellt geworden, dass der geplante Anbau eines
Bürotraktes an die Kartoffellagerhalle brandschutztechnisch problematisch ist.
Daher ist nun eine separierte Büro-Containeranlage an der Eingangsseite
vorgesehen. Um diese planungsrechtlich zu ermöglichen ist, war eine Erweiterung
der östlichen Baugrenze erforderlich, sodass der Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 3
BauGB in der Zeit vom 03.05. bis
einschließlich 02.06.22 erneut öffentlich ausgelegt worden ist und die Behörden
und Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sind. Hierbei wurden die
Stellungnahmen auf die geänderten Teile beschränkt. Die Einholung der
Stellungnahmen wurden auf die von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit sowie
die berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt (§ 4a Abs. 3 S. 2-4
BauGB).
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden vom
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Deutsche Bahn AG
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Landesforsten Göhrde
vorgebracht, die
gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3
BauGB (Anlage II zur Vorlage) abgewogen worden sind.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat
mit Bescheid vom 22.04.2022. unter dem Az. 61-231.002.12 die beantragte
Zielabweichung von dem Ziel des Abstands von 35 m zwischen Wald und baulicher
Nutzung gemäß Kap. 3.3 Ziff. 07 des RROP 2004 sowie die Abweichung von dem Ziel
gemäß Kap. 3.3 Ziff. 09 des RROP 2004, dass bei Waldflächenverlusten in
Vorbehalts- und Vorranggebieten für Trinkwassergewinnung die Ersatzfläche
innerhalb dieser Gebiete liegen muss, zugelassen.
Zusammenfassend ist festzustellen,
dass durch die vorliegende Bauleitplanung (Anlage III und IV zur Vorlage) keine
wesentlichen öffentlichen und privaten Belange beeinträchtigt werden. Aus Sicht
des Planungsträgers ist davon auszugehen, dass nach Umsetzung der verbindlich
geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ersatz von Eingriffen keine
erheblichen Beeinträchtigungen von umweltrelevanten Schutzgütern infolge dieser
Bauleitplanung verbleiben werden.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan „Kartoffellager Pudripp“ als Satzung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3
BauGB abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Kartoffellager Pudripp“ wird als
Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.