Sachverhalt:
Gemäß des am
04.04.2019 gefassten Beschlusses seitens des Gemeinderates (Gus/X/15) erhöht
sich der Verkaufspreis für Baugrundstücke im Baugebiet Stüden von zuvor 18,50
€/m² auf 20,15 €/m².
Im Gegenzug gewährt die Gemeinde Gusborn auf Antrag einen einmaligen
Baukostenzuschuss i. H. v. max. 1,65 €/m² für künftig zu veräußernde
Baugrundstücke.
Gemäß
Beschlusslage setzt sich die Förderung wie folgt zusammen:
a.)
Baubeginn bis zwölf Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung mit der
Gemeinde Gusborn:
0,55 €/m².
b.)
Bezug des Wohngebäudes bis 30 Monate nach
Kaufvertragsunterzeichnung mit der Gemeinde Gusborn: 1,10 €/m².
Der
entsprechende Antrag kann frühestens nach Fertigstellung des Wohngebäudes
gestellt werden.
Bei der
Samtgemeindeverwaltung ist ein entsprechender Antrag für die Auszahlung der in
Rede stehenden Förderung eingegangen. Das von der antragsstellenden Person
erworbene Grundstück hat eine Größe von insgesamt 1.926 m².
Somit berechnet
sich die Förderung wie folgt:
a) 0,55 €/m² x 1.926 m² 1.059,30€
b) 1,10 €/m² x 1.926 m² 2.118,60€
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3.177,90€
Der entsprechende
Grundstückskaufvertrag wurde am 18.12.2020 geschlossen.
Am 24.03.2022 wurde das Wohngebäude von der antragstellenden Person bezogen.
Die für die Auszahlung
erforderlichen Voraussetzungen werden somit erfüllt.
Beschlussvorschlag:
Der Auszahlung in
Höhe von 3.177,90 € für die Gewährung des beantragten einmaligen
Baukostenzuschusses wird zugestimmt.