Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Karwitz hat am 08.12.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Lokau“
aufzustellen.
Zwischenzeitlich
wurden die Verhandlungen mit dem Flächeneigentümer abgeschlossen. Auf der
Fläche, die die Gemeinde zum Tausch angeboten hat, befindet sich derzeit noch
eine noch nicht durchgeführte Kompensationsfläche für das Baugebiet „Lenzen
Nord“. Damit der Flächeneigentümer die Kompensationspflicht nicht übernehmen
muss, ist vorgesehen, die Kompensationsfläche von der gemeindlichen
Tauschfläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lokau“ zu verlegen.
Das Planungsbüro
Evers&Partner hat einen Entwurf des Bebauungsplanes erstellt, siehe Anlage
1 zur Vorlage.
Der vorliegende
Entwurf ermöglicht bei Grundstücksgrößen von etwa 700-1.000m² bis zu 27
Grundstücke, siehe S. 2 der Anlage I zur Vorlage. Die Grundstückszuschnitte
sind im Bebauungsplan aber nicht festgelegt, es handelt sich hierbei nur um
einen Vorschlag.
Die abweichend vom
Aufstellungsbeschluss weit höhere Anzahl an Grundstücken ist begründet durch
die etwas kleineren Grundstückszuschnitte und der Erweiterung nach Südwesten um
fünf Grundstücke.
Diese
Vorgehensweise wird aus folgenden Gründen vorgeschlagen:
- Schonung von Grund und Boden, sparsamer
Umgang mit dem Schutzgut Fläche
- gute Ausnutzung der zur Verfügung stehenden
Fläche unter Berücksichtigung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen
- geringere Erschließungskosten durch
Aufteilung auf insgesamt mehr bebaubare Fläche
- Verringerung der Planungskosten pro
bebaubarer Fläche
Die hierdurch
entstehende Sackgasse wird für unproblematisch gehalten. Eine Wendemöglichkeit
für pkw kann vorgesehen werden. Die Müllentsorgung kann durch einen
Müllbehältersammelplatz erfolgen. Im ungünstigsten Fall ist die Mülltonne am
Abholtag ca. 60m vom Grundstückseigentümer zum Sammelplatz zu befördern.
Die
Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie die örtlichen
Bauvorschriften sollen eine möglichst große Bandbreite an Bauweisen und
Gestaltung zulassen und gleichzeitig das dorftypische Erscheinungsbild
berücksichtigen. Außerdem sollen moderne und klimaschonende Bauweisen zulässig
sein.
Daher ist
ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 und 2
Vollgeschossen vorgesehen.
Die
Dachform soll nicht vorgegeben werden, um beispielsweise Solar-Anlagen und
Gründächer auch auf Flachdächern oder Bungalowbauweisen mit flachen
Neigungswinkeln zu ermöglichen.
Weiterhin
sind Festsetzungen zu Einfriedungen, insb. entlang der Langen Straße und zur
Farbgebung von Dächern und Fassaden denkbar.
Die
Eingriffs-Ausgleichs Bilanzierung ist überschlägig vorgenommen worden.
Fläche
1 ist als Ausgleichs-/Tauschfläche für den Bebauungsplan Lenzen Nord
festgesetzt.
Auf der
Fläche 2 soll als Ausgleich für die Halbruderale Gras- und Staudenflur eine
Blühwiese entstehen. Die Flächen 3 + 4 sind als Kompensation für die
Versieglung von Boden vorgesehen. Dort ist ein Extensivgrünland (GET)
vorgesehen. Auf den öffentlichen Grünflächen, die im Osten und Westen das
Wohngebiet eingrünen und begrenzen soll eine Strauch-Baum-Hecke (HFM)
festgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird mit dem vorliegenden
Entwurf des Bebauungsplanes „Lokau“ durchgeführt.