Sachverhalt:
Die Beschlussfassung über den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
„Neu Tramm – Rundling wurde vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt folgende
Punkte mit dem Antragsteller zu verhandeln:
- Dem Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes ist ein LOI des Käufers oder Mieters beizufügen
- Bei Änderung des Bebauungsplanes wird
ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit Vorkasse
geschlossen
- Vor Änderung des Bebauungsplanes ist
der Verkauf der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zur Erschließung des
Gebäudes 94 an die Stadt Dannenberg zu einem vorher durch die Stadt
festgelegte Preis zu regeln
- Vor Änderung des Bebauungsplanes ist
ein Vertrag über die Ver- und Entsorgung vorzulegen.
Inzwischen wurde das
Grundstück mit dem Gebäude 94 verkauft. Die neue Eigentümerin hat den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
erneuert und auch die Übernahme der Planungskosten in Vorkasse erklärt. Hierzu
wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Im Zusammenhang mit dem
Verkauf hat die Stadt einen Teil der Straßenverkehrsfläche (Flurstück
101/29, Flur 8, Gemarkung Schaafhausen) erworben, sodass die Erschließung gesichert ist. Im Kaufvertrag wurde
vereinbart, dass der jeweilige Eigentümer des Gebäudes 94 die
Straßenverkehrsfläche nutzen darf und dass die Straße nach Ausbau durch die
Stadt öffentlich gewidmet wird.
Die dauerhafte
Nutzung des im Privateigentum stehenden Wasser- und Abwassernetzes durch den
jeweiligen Eigentümer des Gebäudes 94 bei Einbau eines Zwischenzählers ist
vertraglich gesichert. Die Nutzung des Strom- und Heizungsversorgungsnetzes ist
bis zum 28.12.2021 bei Einbau eines Zwischenzählers vertraglich gesichert.
Danach erfolgt die Stromversorgung über einen eigenen Anschluss durch den
örtlichen Versorger. Dieser hat einen Anschluss in Aussicht gestellt, wenn das
Grundstück an eine öffentliche Straßenverkehrsfläche grenzt.
Die Vorhabenträgerin
hat in einem persönlichen Gespräch und schriftlich erklärt, dass das Gebäude
zum Teil von ihr als Produktionsstätte genutzt werden soll.
Weiterhin besteht
Interesse von verschiedenen Dannenberger Firmen, im Gebäude 94 Mitarbeiter
unterzubringen. Hierzu liegt eine schriftliche Interessenbekundung zur
Anmietung der Räumlichkeiten zur
Unterbringung von Mitarbeitern vor.
Der erfolgte Kauf des Grundstückes
durch die Vorhabenträgerin zusammen mit einer kurzen Erläuterung der geplanten
Nutzung und der schriftlichen Interessenbekundung der Dannenberger Firma kann
als LOI angesehen werden.
Die zu
verhandelnden Punkte sind somit erfüllt. Bei Änderung des Bebauungsplanes vom
Sondergebiet Arbeit, Bildung, Freizeit in Mischgebiet wäre zukünftig eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbebetrieben, die das
Wohnen nicht wesentlich stören, zulässig.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
„Neu Tramm -Rundling“ wird im Bereich des Gebäude 94 geändert in Mischgebiet,
sodass dort zukünftig als Art der Nutzung auch Dauerwohnen zulässig sein wird.
Die Planungskosten übernimmt die Vorhabenträgerin, hierzu wird ein
städtebaulicher Vertrag geschlossen.