Sachverhalt:
Die Werkhaus Design
+ Produktion GmbH hat teilweise Flächen neben dem Archäologischen Zentrum
Hitzacker (AZH) gepachtet und dort Tiny-Häuser als Übernachtungsmöglichkeit für
Touristen errichtet. Die gepachteten Flächen sind im Bebauungsplan Hitzacker
See als „Sondergebiet AZH“ festgesetzt. Um die Zulässigkeit dieser Nutzung zu
gewährleisten, wurde eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den AZH
geschlossen.
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) unterstützt das Projekt der Firma und war bereits vorab bei den Verhandlungen
mit den Grundstückseigentümern behilflich. Die Firma Werkhaus Design +
Produktion GmbH möchte nun ebenfalls das Flurstück 52/2 der Flur 12 für
geplante Erweiterungen nutzen. Ein entsprechender Kartenauszug ist der Vorlage
als Anlage I beigefügt.
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) strebt nun an, das o.g. Grundstück mit einer Größe von 3.196 m² zu einem
Preis von 30 € pro m² zu erwerben und anschließend an die Firma Werkhaus Design
+ Produktion GmbH zu verpachten.
Da für den Erwerb
keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, bedarf es einer Zustimmung zu einer
außerplanmäßigen Auszahlung.
Deckungsvorschlag:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) verfügt über genügen liquide Mittel um die
außerplanmäßige Auszahlung zu decken.
Beschlussvorschlag:
a) Das Flurstück
52/2 der Flur 12 in der Gemarkung Hitzacker in der Größe von 3.196 m² wird
durch die Stadt Hitzacker (Elbe) erworben. Der Kaufpreis beträgt 30,00€ je m².
Die Stadt Hitzacker (Elbe) trägt die mit dem Vertrag verbundenen Kosten.
b) Der
außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von ca. 106.000 € für den Ankauf des
Flurstückes 52/2, Flur 12 der Gemarkung Hitzacker wird zugestimmt.