Sachverhalt:
Es wurden 2
Grundstücke (6/46 und 6/47, Flur 1, Gemarkung Zernien), die im Bereich „Am
Sonnenhang“ liegen, an eine Person veräußert. Diese Person möchte diese
Grundstücke aus persönlichen Gründen nunmehr wieder verkaufen oder an die
Gemeinde Zernien zurück geben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Zernien erklärt sich bereit, die beiden Grundstücke 6/46 und 4/47, Flur 1,
Gemarkung Zernien, von der ehemaligen Käuferin / dem ehemaligen Käufer zurück
zu nehmen. Sämtliche Kosten, die durch die Rückübertragung entstehen, trägt
der/die ursprüngliche Käufer/in. Eine Entschädigungsleistung für bereits auf
dem Grundstück durchgeführte Arbeiten erfolgt nicht. Einer Weiterveräußerung an
Dritte durch den Käufer /die Käuferin wird nicht zugestimmt, da der Gemeinde
genügend Anfragen von anderweitigen Kaufinteressenten vorliegen.