Sachverhalt:
Durch die SPD
Fraktion ist die folgende Anfrage an Herrn SgmBgm J. Meyer übersandt worden:
Sehr geehrter Herr Meyer, lieber Jürgen,
in
der SGA Sitzung vom 09.02.2021 wurde von mir eine Anfrage zur
Architektenvergabe
im Zusammenhang mit dem Bau FFW Damnatz gestellt.
Wie bekannt, beträgt das Architektenhonorar um die 90.000,- €.
Eine Antwort liegt mir bis zum heutigen Tage nicht vor.
Der Protokollhinweis der Verwaltung hilft da auch nicht weiter - wobei diese
Anmerkung
im Protokoll auch nicht zulässig ist.
Ich
weise darauf hin, dass ohne Einhaltung der Vergaberichtlinien, der
Geschäftsordnung und
des NKomVG die Beauftragung eines Architekten in dieser Sache von der SPD
Fraktion
nicht mitgetragen werden kann.
Im Übrigen beantrage ich hiermit dieses Thema in der nächsten SGA-Sitzung
und der
nächsten Ratssitzung auf die Tagesordnung zu setzen.
Mit freundlichem Gruß
Uwe
Beckmann
SPD
Fraktion im Rat der SG Elbtalaue
Im Rahmen der SgA
Sitzung am 09.02.2021 wurde von stellv. SgBgm Beckmann angefragt, wann und
durch wen der Architekt für das FF-Haus in Damnatz beauftragt wurde. Dieses sei
nicht über den SgA vergeben.
Im Haushaltsjahr
2016 wurde seitens der politischen Gremien gefordert, dass für die anstehenden
Veränderungen der Feuerwehrhäuser in Quickborn, Splietau, Karwitz, Damnatz und
Metzingen konkrete Planungen und Kostenschätzungen durch Architekten eingeholt
werden und diese für die weitere Planung in die entsprechenden politischen
Gremien zur Beratung eingebracht werden. Hierbei sollte das beschlossenen
Raumkonzept (Anzahl und Größe der Räume) mit einbezogen werden.
Für diese Aufgabe
wurde dann am 26.08.2016 ein internes Gespräch mit folgenden Teilnehmern
geführt:
SgmBgm J. Meyer, 1.
SgRat B. Beitz, FBL J. Hesebeck, FDL B. Demmer und SB R. Schulz
In diesem Gespräch
wurde festgelegt, dass mit der Vorplanung folgende Architekten/Planer
beauftragt werden:
- FW
Quickborn: Büro A. Boila, Dannenberg (Elbe)
- FW
Damnatz: Büro B. Pauker, Dannenberg (Elbe)
- FW
Karwitz: Büro J. Flindt, Hitzacker (Elbe) – da hier schon Vorarbeiten
geleistet wurden (die der Verwaltung jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht
vorlagen)
Eine Entscheidung
hinsichtlich der Planung für die Feuerwehrhäuser Metzingen und Splietau wurde
an diesem Tage noch nicht getroffen.
In einem weiteren
Gespräch am 22.09.2016 mit folgenden Teilnehmern:
SgmBgm J. Meyer,
FBL S. Ringel, FDL B. Demmer und SB R. Schulz
wurde dann
festgelegt, dass für die Planung der Feuerwehrhäuser Metzingen das Büro
Meyer-Herms in Lüchow (Wendland) und für Splietau das Büro Kamlade in Lüchow
(Wendland) beauftragt werden sollen.
Die Aufteilung der
Planungsleistungen an viele verschieden Planer erfolgte auf der Grundlage der
politischen Erwartungshaltung, möglichst viele unterschiedliche Planungsbüros
zu beteiligen, damit keine Bevorteilung einzelner Planer erfolgt.
Die genannten
Planer wurde sodann gebeten, die entsprechenden Planungen vorzunehmen und auch
eine Kostenschätzung vorzulegen. Diese Planungen wurde dann in den
verschiedenen Sitzungen des Brandschutzausschusses vorgestellt.
Für das
Feuerwehrhaus in Damnatz wurde am 09.02.2021 im Rahmen der Sitzung des
Samtgemeindeausschusses folgender Beschluss gefasst:
„a) Die An- und
Umbaumaßnahme des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Damnatz wird in sog.
Massivbauweise ausgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich gem. Kostenschätzung
auf 686.195,26 Euro. Ein entsprechender Bauantrag wird gestellt.
b) Die Baumaßnahme
wird nach Vorliegen der Baugenehmigung ausgeführt (Ausbaubeschluss).“
In der
entsprechenden Vorlage dazu (40/0001/2021) wird darauf hingewiesen, dass das
Architekturbüro Pauker mit der Vorplanung beauftragt ist. Durch die og.
Beschlussfassung wurde seitens der politischen Gremien festgelegt, dass die
weitere Planung zu den genannten Vorgaben weiter vorangebracht werden soll. Das
nunmehr ggfs. ein anderes Architekturbüro mit der weiteren Planung beauftragt
werden soll, ist aus den Protokollen nicht ersichtlich.
In allen og.
Baumaßnahmen sind auch die mit der Vorplanung beauftragten Architektenbüros mit
der weiteren Planung beauftragt worden.
Darüber hinaus
würde ein entsprechendes Verfahren, Vorplanung und Kostenschätzung durch ein
Architekturbüro durchzuführen und Umsetzung der Maßnahme ggfs. durch ein
weiteres Architekturbüro, mit zusätzlichen Kosten für die Samtgemeinde
verbunden sein, da die vorangestellte Vorplanung die Grundlagenermittlung
beinhaltet. Durch diese Vorplanung sind die Leistungsphasen 1 und 2 bereits
durch das Büro erbracht, dementsprechend kann das mit der Vorplanung
beauftragte Architekturbüro die weiteren Leistungsphasen umsetzen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.