Betreff
Architektenvergabe Feuerwehrhaus Damnatz; Anfrage SPD-Fraktion
Vorlage
31/0161/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Durch die SPD Fraktion ist die folgende Anfrage an Herrn SgmBgm J. Meyer übersandt worden:

 

Sehr geehrter Herr Meyer, lieber Jürgen,

in der SGA Sitzung vom 09.02.2021 wurde von mir eine Anfrage zur Architektenvergabe
im Zusammenhang mit dem Bau FFW Damnatz gestellt.

Wie bekannt, beträgt das Architektenhonorar um die 90.000,- €.

Eine Antwort liegt mir bis zum heutigen Tage nicht vor.

Der Protokollhinweis der Verwaltung hilft da auch nicht weiter - wobei diese Anmerkung
im Protokoll auch nicht zulässig ist.

Ich weise darauf hin, dass ohne Einhaltung der Vergaberichtlinien, der Geschäftsordnung und
des NKomVG die Beauftragung eines Architekten in dieser Sache von der SPD Fraktion
nicht mitgetragen werden kann.

Im Übrigen beantrage ich hiermit dieses Thema in der nächsten SGA-Sitzung und der
nächsten Ratssitzung auf die Tagesordnung zu setzen.


Mit freundlichem Gruß

Uwe Beckmann

SPD Fraktion im Rat der SG Elbtalaue

 

Im Rahmen der SgA Sitzung am 09.02.2021 wurde von stellv. SgBgm Beckmann angefragt, wann und durch wen der Architekt für das FF-Haus in Damnatz beauftragt wurde. Dieses sei nicht über den SgA vergeben.

 

Im Haushaltsjahr 2016 wurde seitens der politischen Gremien gefordert, dass für die anstehenden Veränderungen der Feuerwehrhäuser in Quickborn, Splietau, Karwitz, Damnatz und Metzingen konkrete Planungen und Kostenschätzungen durch Architekten eingeholt werden und diese für die weitere Planung in die entsprechenden politischen Gremien zur Beratung eingebracht werden. Hierbei sollte das beschlossenen Raumkonzept (Anzahl und Größe der Räume) mit einbezogen werden.

Für diese Aufgabe wurde dann am 26.08.2016 ein internes Gespräch mit folgenden Teilnehmern geführt:

SgmBgm J. Meyer, 1. SgRat B. Beitz, FBL J. Hesebeck, FDL B. Demmer und SB R. Schulz

 

In diesem Gespräch wurde festgelegt, dass mit der Vorplanung folgende Architekten/Planer beauftragt werden:

  1. FW Quickborn: Büro A. Boila, Dannenberg (Elbe)
  2. FW Damnatz: Büro B. Pauker, Dannenberg (Elbe)
  3. FW Karwitz: Büro J. Flindt, Hitzacker (Elbe) – da hier schon Vorarbeiten geleistet wurden (die der Verwaltung jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht vorlagen)

 

Eine Entscheidung hinsichtlich der Planung für die Feuerwehrhäuser Metzingen und Splietau wurde an diesem Tage noch nicht getroffen.

 

In einem weiteren Gespräch am 22.09.2016 mit folgenden Teilnehmern:

SgmBgm J. Meyer, FBL S. Ringel, FDL B. Demmer und SB R. Schulz

 

wurde dann festgelegt, dass für die Planung der Feuerwehrhäuser Metzingen das Büro Meyer-Herms in Lüchow (Wendland) und für Splietau das Büro Kamlade in Lüchow (Wendland) beauftragt werden sollen.

 

Die Aufteilung der Planungsleistungen an viele verschieden Planer erfolgte auf der Grundlage der politischen Erwartungshaltung, möglichst viele unterschiedliche Planungsbüros zu beteiligen, damit keine Bevorteilung einzelner Planer erfolgt.

 

Die genannten Planer wurde sodann gebeten, die entsprechenden Planungen vorzunehmen und auch eine Kostenschätzung vorzulegen. Diese Planungen wurde dann in den verschiedenen Sitzungen des Brandschutzausschusses vorgestellt.

 

Für das Feuerwehrhaus in Damnatz wurde am 09.02.2021 im Rahmen der Sitzung des Samtgemeindeausschusses folgender Beschluss gefasst:

 

„a) Die An- und Umbaumaßnahme des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Damnatz wird in sog. Massivbauweise ausgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich gem. Kostenschätzung auf 686.195,26 Euro. Ein entsprechender Bauantrag wird gestellt.

b) Die Baumaßnahme wird nach Vorliegen der Baugenehmigung ausgeführt (Ausbaubeschluss).“

 

In der entsprechenden Vorlage dazu (40/0001/2021) wird darauf hingewiesen, dass das Architekturbüro Pauker mit der Vorplanung beauftragt ist. Durch die og. Beschlussfassung wurde seitens der politischen Gremien festgelegt, dass die weitere Planung zu den genannten Vorgaben weiter vorangebracht werden soll. Das nunmehr ggfs. ein anderes Architekturbüro mit der weiteren Planung beauftragt werden soll, ist aus den Protokollen nicht ersichtlich.

 

In allen og. Baumaßnahmen sind auch die mit der Vorplanung beauftragten Architektenbüros mit der weiteren Planung beauftragt worden.

Darüber hinaus würde ein entsprechendes Verfahren, Vorplanung und Kostenschätzung durch ein Architekturbüro durchzuführen und Umsetzung der Maßnahme ggfs. durch ein weiteres Architekturbüro, mit zusätzlichen Kosten für die Samtgemeinde verbunden sein, da die vorangestellte Vorplanung die Grundlagenermittlung beinhaltet. Durch diese Vorplanung sind die Leistungsphasen 1 und 2 bereits durch das Büro erbracht, dementsprechend kann das mit der Vorplanung beauftragte Architekturbüro die weiteren Leistungsphasen umsetzen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung.