hier: Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters
Sachverhalt:
In der letzten Legislaturperdiode ist die Verwaltung von der
Politik aufgrund der Diskussionen i. V. mit der Planung Kindergarten Gr.
Gusborn aufgefordert worden, Aufträge für Architektenleistungen an verschiedene
Planer zu vergeben.
Das führt am 26.08.2016 u.a. dazu, dass die nachstehenden Vorplanungen an folgende Architekten/Planer beauftragt wurden:
1.
Fw.
Quickborn, Büro A. Boila, Dbg.
2.
Fw.
Damnatz, Büro B. Pauker, Dbg.
3.
Fw.
Karwitz, Büro J. Flindt, Hitzacker – da hier schon Vorarbeiten geleistet wurden
Am 01.09.2016 wurde mit dem Architekten B. Pauker ein
entsprechender Vertrag geschlossen, der v. zuständigen Mitarbeiter
unterzeichnet worden ist. Die Beauftragung erfolgte stufenweise. Die
Vertragsziele wurden wie folgt formuliert:
-
Ziel
1: Erarbeitung ein m. dem Bauherrn abgestimmtes Planungskonzept
-
Ziel
2: Ausarbeitung eines genehmigungsfähigen Entwurfs
-
Ziel
3: Erarbeiten einer ausführungsreifen Lösung der Planungsaufgabe
-
Ziel
4: Erarbeitung einer zuschlagsreifen Lösung
-
Ziel
5: Sicherstellung der Umsetzung der Planung in ein mangelfreies Gebäude
Die beauftragten Ziele wurden abschnittsweise übertragen.
Zur Übertragung des 2. Zieles ist eine gesonderte Beauftragung durch die
Bauherrin erforderlich.
Beauftragt wurden zunächst die die ersten 2 Leistungsphasen, wozu der Samtgemeindebürgermeister aufgrund der Auftragshöhe auch berechtigt war (Lph 1 = 2%/Lph 2 = 7% insgesamt 6.541,02 €).
Am 20.01.2021 im BSAE und am 09.02.2021 im SgA wurden aufgrund der Vorplanung folgende Beschlüsse empfohlen bzw. beschlossen:
a)
Die
An- u. Umbaumaßnahmen des Feuerwehrhauses der Ortswehr Damnatz wird in sog.
Massivbauweiseausgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich gem. Kostenschätzung
auf 686.195, 26 €. Ein entsprechender Bauantrag wird gestellt.
b)
Die
Baumaßnahme wird nach Vorliegen der Baugenehmigung ausgeführt
(Ausbaubeschluss).
In der Vorlage wird explizit auf die Vorplanung des
Architekten Paukers verwiesen, der hier zunächst eine Variantenprüfung
(Massivbau-, Industriebau- u. Containerbauweise) hat. In diesem Zusammenhang
hätte auch die weitere Beauftragung mit beschlossen werden müssen. Dies ist
hierbei leider versäumt worden. Der zuständige Mitarbeiter ist aber aufgrund
der Beschlusslage und der damit verbundenen Bauantragstellung davon
ausgegangen, dass die weitere Planung auch von Hr. Pauker fortgeführt wird und
hat ihm mündlich den Auftrag für die Leistungsphase 3 erteilt.
Mindestens im Fachausschuss bestand Einigkeit, dass das Büro Pauker die Planung fortführt.
Eine Nichtzahlung des Honorars bzw. Erstattungsansprüche der Samtgemeinde, wie vom stellv. SgBgm Beckmann beantragt, ist aufgrund der Vertragskonstellation nicht möglich.
Der SgA wird aufgrund der geschilderten Sachlage gebeten, den weitergehenden Vergabebeschluss an das Büro Pauker nachzuholen.
Beschlussvorschlag:
-nach Beratung in
der Sitzung -