Sachverhalt:
Der Bebauungsplan
„Göhrdestraße“ in der Fassung der 1. Änderung setzt im Norden des
Flurstückes
Gemarkung Zernien, Flur 1, Flurstück 30/112 eine Straßenverkehrsfläche fest.
Eigentumsrechtlich
gehört die Fläche zur südlich angrenzenden Baufläche. Eine Herstellung der
Stichstraße ist daher nicht möglich und aufgrund des neuen
Grundstückszuschnittes auch nicht mehr erforderlich.
Im Rahmen der 2.
Änderung soll daher diese Fläche in das südlich gelegene Mischgebiet einbezogen
werden. Die Fläche ist im Lageplan schraffiert dargestellt, siehe Anlage I zur
Vorlage.
Die Änderung kann
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als textliche Änderung mit Beiplan
durchgeführt werden.
Für die Erstellung
der Planungsunterlagen wurden Honorarkostenschätzungen von drei Planungsbüros
eingeholt.
Planungsbüro
Mehring, Inh. Silke Wübbenhorst, Stadtkoppel 34, 21337 Lüneburg: kein Angebot
Planungsbüro
plan.B, Henrik Böhme, Göttien 24, 29482 Küsten: kein Angebot
Planungsbüro Patt,
Frank Patt, Schillerstraße 15, 21335 Lüneburg: 3.748,50
€
Es wird daher
vorgeschlagen, das Planungsbüro Patt zu beauftragen.
Mit dem Eigentümer
wurde vereinbart, dass die Planungskosten anteilig zu 50%, mithin 1.874,25 €
übernommen werden. Hierzu wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Zernien leitet das
Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ ein.
b) Zur Erstellung der Planungsleitungen wird
das Planungsbüro Patt, Schillerstraße 15, 21335 Lüneburg beauftragt. Die
Planungskosten werden anteilig zu 50% vom Eigentümer des Grundstückes 30/112,
Flur 1 der Gemarkung Zernien übernommen.