Sachverhalt:
Der Anlieger stellt
den Antrag, die in der von Ihm gekennzeichneten Fläche zu kaufen. Angebot 4.00
€/m² für ca 1.000 m² voraussichtlicher Kaufpreis 4.000,00 €. Die an der
eingezeichneten Teilfläche angrenzendes Grundstück (Flurstück 61/54) befindet
sich im Eigentum des Interessenten.
In vorangegangenen
Sitzungen wurde erläutert, dass das Flurstück 61/57 im B-Plan als Wald- resp.
Biotopschutzgebiet festgelegt wurde. Dieses lässt keine Nutzung zu. Hier ist
lediglich eine Begehung zulässig.
Bereits im Jahr
2020 wollte ein anderer Anlieger eine Teilfläche des Flurstückes 61/57 kaufen.
(Vorlage 31/0212/2020) In der Sitzung am 07.12.2020 wurde vom Rat der Stadt
beschlossen, dass nicht verkauft wird. Dem Interessenten wird ein Vorkaufsrecht
eingeräumt.
Beschlussvorschlag:
Das Flurstück
61/57, Flur 10, Gemarkung Hitzacker wird nicht verkauft. Dem Interessenten wird
ein Vorkaufsrecht eingeräumt.