Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage 40/0156/2020 wird mitgeteilt,
dass die Errichtung des Feuerlöschbrunnens DN 150 im Ortsteil Quarstedt der
Gemeinde Neu Darchau zwischenzeitlich abgeschlossen wurde.
Der abgesenkte Wasserspiegel lag bei einer Leistung von 800 l/min
oberhalb von 8 Metern. Die maschinelle Ausstattung des Feuerlöschbrunnens
(Unterwasserpumpe nebst oberirdischem Schaltschrank) war daher nicht
erforderlich. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen beliefen sich auf 8.168,49 €.
Besagter Feuerlöschbrunnen hat gem. den Angaben des Abnahmeprotokolls
bei einer Druckhöhe von 6,5 bar eine Förderleistung von 805 l/min und erfüllt
damit die leistungsbezogenen Anforderungen eines Feuerlöschbrunnens- Mittel
gem. DIN 14220.
Im Rahmen der Errichtung des Feuerlöschbrunnens wurde es von der
bauausführenden Firma versäumt, das Bohrgut (Sand) abzutransportieren zu
entsorgen. Diese Arbeiten wurden sodann nach Rücksprache mit der
bauausführenden Firma auf deren Rechnung durch den Eigenbetrieb Kommunale
Dienste Elbtalaue durchgeführt.