Sachverhalt:
Am 07.02.2019 wurde
der Vertrag zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem
Bebauungsplan „Querdeich“ – 6. Änderung und Erweiterung m.ö.B. und
Teilaufhebung der Stadt Dannenberg (Elbe) geschlossen.
Darin wurde
zunächst eine 5-jährige Unterhaltungspflicht des Vorhabenträgers für die
Gesamtmaßnahme, davon abweichend eine 7-jährige Unterhaltungspflicht für die
Amphibienblänken festgelegt. Zur Regelung über die Fortführung der
Unterhaltungspflicht wurde auf einen weiteren Vertrag verwiesen (siehe § 3 Abs.
5).
Mit dem
vorliegenden Vertrag wird daher geregelt, dass der Vorhabenträger sich
verpflichtet, die Maßnahmen gem. Maßnahmenkonzept nach Fertigstellung für 10
Jahre auf seine Kosten zu begleiten, zu überwachen, zu pflegen und zu
unterhalten.
Bevor die Stadt die
Unterhaltungspflicht übernimmt, erfolgt eine Mängelprüfung. Erst nach
mangelfreiem Abschluss der Arbeiten gehen Pflege und Unterhaltung auf die Stadt
über.
Weiterhin wurde der
Vertrag an den aktuellen Planungsstand angepasst.
Der vorliegende
Vertrag ersetzt den Vertrag vom 07.02.2019 vollständig.
Beschlussvorschlag:
Der in der Anlage I
zur Vorlage beigefügte Vertrag zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im
Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Querdeich“ – 6. Änderung und Erweiterung
m.ö.B. und Teilaufhebung der Stadt Dannenberg (Elbe), Entwurfsstand 13.11.2020
zwischen der Stadt, der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co
KG und dem Vorhabenträger terraPlan GmbH wird geschlossen.