Sachverhalt:
Sh. Beratung und
Empfehlung FCD/X/20 vom 25.11.2019, TOP 7.
Die Initiative zur
Vorlage der Satzungsänderung geht zurück auf den Antrag der SOLI-Fraktion vom
13.11.2019.
Von der
obergerichtlichen Rechtsprechung Niedersachsens ist zuletzt mit Urteil vom
5.12.2017 (Stadt Salzgitter) ein Steuersatz von 20 % auf das Einspielergebnis
unbeanstandet geblieben.
Es ist davon
auszugehen, dass mit dem Steuersatz von 20 % eine weitgehende Annäherung an die
maximal zulässige Belastungsgrenze erreicht ist. Bei weiterer Erhöhung bestünde
ein erhöhtes Klage- und Beanstandungsrisiko, woraus für die Samtgemeinde
erhebliche Kosten (Gutachten, Rechtsberatung, gerichtliche Vertretung etc.)
resultieren könnten.
Über 20 %
hinausgehende Steuersätze waren bei Internetrecherchen bislang nicht
auffindbar. Ob Klagen gegen höhere Steuersätze zurzeit anhängig sind, ist nicht
bekannt.
Festzustellen ist
eine kontinuierlich steigende Tendenz der Spieleinsätze. Trotz Anhebung der
Steuersätze hat sich die Zahl der Spielhallen und sonstigen Aufstellplätze im
Stadtgebiet nicht verringert.
Vom FCD wurde am
25.11.2019 die Empfehlung zur Vorlage einer Satzungsänderung ab 1.7.2020
ausgesprochen, mit der die Steuersätze für Geräte mit Gewinnmöglichkeit auf 20 % des Einspielergebnisses
heraufgesetzt werden.
Die Anhebung von
bisher 18 auf 20 Prozentpunkte für Gewinnspielautomaten bedeutet eine
Steigerung um 11,11%.
Beschlussvorschlag:
Die 3.
Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg(Elbe) vom
20.12.2007 wird beschlossen.