Betreff
Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg(Elbe) - Antrag der SOLI-Fraktion
Vorlage
22/0513/2019
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Sh. beigefügter Antrag der SOLI-Fraktion vom 13.11.2019.

 

Von der obergerichtlichen Rechtsprechung Niedersachsens ist zuletzt mit Urteil vom 5.12.2017 (Stadt Salzgitter) ein Steuersatz von 20 % auf das Einspielergebnis unbeanstandet geblieben.

 

Es ist davon auszugehen, dass mit dem Steuersatz von 20 % eine weitgehende Annäherung an die maximal zulässige Belastungsgrenze erreicht ist. Bei weiterer Erhöhung bestünde ein erhöhtes Klage- und Beanstandungsrisiko, woraus für die Samtgemeinde erhebliche Kosten (Gutachten, Rechtsberatung, gerichtliche Vertretung etc.) resultieren könnten.

Über 20 % hinausgehende Steuersätze waren bei Internetrecherchen bislang nicht auffindbar. Ob Klagen gegen höhere Steuersätze zurzeit anhängig sind, ist nicht bekannt.

Festzustellen ist eine kontinuierlich steigende Tendenz der Spieleinsätze. Trotz Anhebung der Steuersätze hat sich die Zahl der Spielhallen und sonstigen Aufstellplätze im Stadtgebiet nicht verringert.

 


Beschlussvorschlag:

Die Steuersätze für Geräte mit Gewinnmöglichkeit sind ab 1.7.2020 auf 20 % des Einspielergebnisses anzuheben. Eine entsprechende Änderungssatzung ist den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.