Sachverhalt:
Sh. beigefügter
Antrag der SOLI-Fraktion vom 13.11.2019.
Von der
obergerichtlichen Rechtsprechung Niedersachsens ist zuletzt mit Urteil vom
5.12.2017 (Stadt Salzgitter) ein Steuersatz von 20 % auf das Einspielergebnis
unbeanstandet geblieben.
Es ist davon
auszugehen, dass mit dem Steuersatz von 20 % eine weitgehende Annäherung an die
maximal zulässige Belastungsgrenze erreicht ist. Bei weiterer Erhöhung bestünde
ein erhöhtes Klage- und Beanstandungsrisiko, woraus für die Samtgemeinde
erhebliche Kosten (Gutachten, Rechtsberatung, gerichtliche Vertretung etc.)
resultieren könnten.
Über 20 %
hinausgehende Steuersätze waren bei Internetrecherchen bislang nicht
auffindbar. Ob Klagen gegen höhere Steuersätze zurzeit anhängig sind, ist nicht
bekannt.
Festzustellen ist
eine kontinuierlich steigende Tendenz der Spieleinsätze. Trotz Anhebung der
Steuersätze hat sich die Zahl der Spielhallen und sonstigen Aufstellplätze im
Stadtgebiet nicht verringert.
Beschlussvorschlag:
Die Steuersätze für
Geräte mit Gewinnmöglichkeit sind ab 1.7.2020 auf 20 % des Einspielergebnisses
anzuheben. Eine entsprechende Änderungssatzung ist den städtischen Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen.