Betreff
3. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg(Elbe)
Vorlage
22/0513/2019/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Sh. Beratung und Empfehlung FCD/X/20 vom 25.11.2019, TOP 7.

Die Initiative zur Vorlage der Satzungsänderung geht zurück auf den Antrag der SOLI-Fraktion vom 13.11.2019.

 

Von der obergerichtlichen Rechtsprechung Niedersachsens ist zuletzt mit Urteil vom 5.12.2017 (Stadt Salzgitter) ein Steuersatz von 20 % auf das Einspielergebnis unbeanstandet geblieben.

 

Es ist davon auszugehen, dass mit dem Steuersatz von 20 % eine weitgehende Annäherung an die maximal zulässige Belastungsgrenze erreicht ist. Bei weiterer Erhöhung bestünde ein erhöhtes Klage- und Beanstandungsrisiko, woraus für die Samtgemeinde erhebliche Kosten (Gutachten, Rechtsberatung, gerichtliche Vertretung etc.) resultieren könnten.

Über 20 % hinausgehende Steuersätze waren bei Internetrecherchen bislang nicht auffindbar. Ob Klagen gegen höhere Steuersätze zurzeit anhängig sind, ist nicht bekannt.

Festzustellen ist eine kontinuierlich steigende Tendenz der Spieleinsätze. Trotz Anhebung der Steuersätze hat sich die Zahl der Spielhallen und sonstigen Aufstellplätze im Stadtgebiet nicht verringert.

 

Vom FCD wurde am 25.11.2019 die Empfehlung zur Vorlage einer Satzungsänderung ab 1.7.2020 ausgesprochen, mit der die Steuersätze für Geräte mit Gewinnmöglichkeit  auf 20 % des Einspielergebnisses heraufgesetzt werden.

 

Die Anhebung von bisher 18 auf 20 Prozentpunkte für Gewinnspielautomaten bedeutet eine Steigerung um 11,11%.

 


Beschlussvorschlag:

Die 3. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg(Elbe) vom 20.12.2007 wird beschlossen.