Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 18.09.2018 beschlossen, die Ergänzungssatzung Klein Heide
aufzustellen. Mit der Ergänzungssatzung wird eine Außenbereichsfläche im
Südosten des Ortsteils Klein Heide in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
einbezogen, um eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs zu ermöglichen.
Hierdurch werden bis zu 2 neue Bauplätze geschaffen.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz
1 Nr. 2 und 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Ergänzungssatzung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 27.06.2019
bis einschließlich 27.07.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von
folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
(LBU):
- Nds. Landesamt für Geoinformation und
Vermessung (LGLN):
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung
Archäologie:
- Nds. Landesforsten, Forstamt Göhrde:
- Samtgemeinde Elbtalaue:
- Bürger aus Klein Heide
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung
soweit abgeschlossen, dass die Ergänzungssatzung Klein Heide als Satzung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Die Ergänzungssatzung Klein Heide wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zur Ergänzungssatzung beschlossen.