Betreff
Ergänzungssatzung Klein Heide; Abwägungsbeschluss gem. §§ 3 und 4 BauGB; Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0405/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 18.09.2018 beschlossen, die Ergänzungssatzung Klein Heide aufzustellen. Mit der Ergänzungssatzung wird eine Außenbereichsfläche im Südosten des Ortsteils Klein Heide in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen, um eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs zu ermöglichen. Hierdurch werden bis zu 2 neue Bauplätze geschaffen.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Ergänzungssatzung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 27.06.2019 bis einschließlich 27.07.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU):

-       Nds. Landesamt für Geoinformation und Vermessung (LGLN):

-       Nds. Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Archäologie:

-       Nds. Landesforsten, Forstamt Göhrde:

-       Samtgemeinde Elbtalaue:

-       Bürger aus Klein Heide

-       Bürger aus Braasche

 

 

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung soweit abgeschlossen, dass die Ergänzungssatzung Klein Heide als Satzung beschlossen werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Die Ergänzungssatzung Klein Heide wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zur Ergänzungssatzung beschlossen.