Betreff
Verkauf von Grundstücken
Vorlage
31/0235/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Anlieger stellte den Antrag, die in der von ihm in der Anlage gekennzeichneten Flächen zu kaufen.

 

In der Sitzung am 13.9.2018 wurde der TOP vertagt. Es wurde vorgeschlagen, bei der nächsten Sitzung einen konkreten Bebauungsplan vorzulegen und zu klären, in welcher Form der Reststreifen bewirtschaftet werden soll und wie die Biotope zu erhalten sind.

 

Nachdem durch die Verwaltung die Grenzen des Teilflurstückes zu 3. ermittelt worden sind, wurde festgestellt, dass das zwischen dem  Grundstück des potentiellen Erwerbers und dem Grundstück der Stadt Hitzacker (Elbe) (im alten Lageplan noch als Flurstück 61/21 gekennzeichnet) keine Grünfläche mehr liegt. Das Grundstück grenzt direkt an einen Baumbestand, für den derzeit kein Pflegeaufwand anfällt.

Daher sollten nicht nur dieses Teilstück, sondern auch die anderen Flächen im Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe) verbleiben.

 


Beschlussvorschlag:

1.       Die Wegeparzelle Hitzacker Flur 10, Flurstück 61/23 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.

2.       Ein Teilstück in Größe von ca. 1.616 m² des Flurstückes 61/57 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.

3.       Ein Teilstück in Größe von ca. 314 m² des Flurstückes 61/57 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.