Sachverhalt:
Der Anlieger
stellte den Antrag, die in der von ihm in der Anlage gekennzeichneten Flächen
zu kaufen.
In der Sitzung am
13.9.2018 wurde der TOP vertagt. Es wurde vorgeschlagen, bei der nächsten
Sitzung einen konkreten Bebauungsplan vorzulegen und zu klären, in welcher Form
der Reststreifen bewirtschaftet werden soll und wie die Biotope zu erhalten
sind.
Nachdem durch die
Verwaltung die Grenzen des Teilflurstückes zu 3. ermittelt worden sind, wurde
festgestellt, dass das zwischen dem
Grundstück des potentiellen Erwerbers und dem Grundstück der Stadt
Hitzacker (Elbe) (im alten Lageplan noch als Flurstück 61/21 gekennzeichnet)
keine Grünfläche mehr liegt. Das Grundstück grenzt direkt an einen Baumbestand,
für den derzeit kein Pflegeaufwand anfällt.
Daher sollten nicht
nur dieses Teilstück, sondern auch die anderen Flächen im Eigentum der Stadt
Hitzacker (Elbe) verbleiben.
Beschlussvorschlag:
1. Die Wegeparzelle Hitzacker Flur 10,
Flurstück 61/23 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.
2. Ein Teilstück in Größe von ca. 1.616 m² des
Flurstückes 61/57 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.
3. Ein Teilstück in Größe von ca. 314 m² des
Flurstückes 61/57 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.