Betreff
Verkauf von Grundstücken
Vorlage
31/0235/2018
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Der Anlieger stellte den Antrag, die in der von ihm gekennzeichneten Fläche zu kaufen.

 

zu 1.          Die Wegeparzelle 61/23 ist als Fußweg im B-Plan festgesetzt und sollte nach Aussage des verantwortlichen Fachdienstes nicht veräußert werden, da dann die Erschließung der anliegenden Grundstücke nicht mehr gesichert ist. Die Eintragung von Wegerechten wären zwar möglich, war aber in vergleichbaren Fällen in Vergangenheit häufig mit Problemen verbunden.

zu 2.          Das Flurstück 61/57 ist im B-Plan Hitzacker Süd als eine Grünfläche mit "Biotopschutz 3" festgelegt.  
Für die Grünfläche gilt:
Forstwirtschaftliche, landwirtschaftliche und gärtnerische Nutzung ist nicht zulässig, Nutzung zur Hobbytierhaltung, als Zeltplatz, als Festplatz, als Grillplatz oder ähnliches ist nicht zulässig.
Zum Schutz der Grünfläche hält es die Verwaltung nicht für sinnvoll, die Fläche zu veräußern, zumal hier keine privaten Nutzungen zulässig sind.

zu 3.          Für das Teilstück hinter dem Flurstück 61/51 gelten die gleichen Bedingungen, wie für die unter 2. genannte Teilfläche. Hier gestalten sich jedoch die Unterhaltungsarbeiten sehr schwierig, da es zum Teil in Hanglage liegt und nur schwer gepflegt werden kann. Die Fläche ist auf einfache Art nur über das Grundstück des Anliegers erreichbar. Die Bedingungen des B-Planes werden dem Käufer auferlegt.

 


Beschlussvorschlag:

1.       Die Wegeparzelle Hitzacker Flur 10, Flurstück 61/23 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.

2.       Ein Teilstück in Größe von ca. 1.616 m² des Flurstückes 61/57 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.

3.       Ein Teilstück in Größe von ca. 314 m² des Flurstückes 61/57 wird an den anliegenden Interessenten verkauft. Die Vertrags-und insbesondere die Vermessungskosten trägt der Käufer.
Der Kaufpreis beträgt 1,80 € je m², also insgesamt ca. 565,00 €.