Betreff
Verkauf eines Grundstückes
Vorlage
31/0230/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner letzten Sitzung (Jam/X/09 v. 20.06.18) beschlossen, dass Flurstück für 8,00 € je m² zu verkaufen. Hiermit war der potenzielle Käufer nicht einverstanden sondern bot lediglich 6,00 € je m². Auch bei Verhandlungen ließ er sich nicht auf einen höheren Kaufpreis ein, sondern erklärte weiterhin, nur 6,00 € für ein Grundstück zahlen zu wollen, was er lediglich als Gartenland nutzen kann.

 

Zurzeit stagniert der Verkauf von Baugrundstücken. Bei der Fläche handelt es sich um ein sehr feuchtes Teilstück des Baugebietes, das nur mit erheblichen Abdichtungsmaßnahmen bebaut werden kann. Möglicherweise würde auch eine Auffüllung infrage kommen, was aber den Baupreis erheblich erhöhen würde.

Zum heutigen Zeitpunkt ist das Grundstück eigentlich unveräußerbar. Es hat bereits einige Interessenten gegeben, die einen Ankauf aus den oben genannten Gründen abgelehnt haben.

Im Vertrag wird geregelt, dass der Käufer den Differenzbetrag nachzuzahlen hat, falls er das Grundstück bebaut bzw. weiterveräußert.

Die Verpflichtung, das Grundstück innerhalb von 5 Jahren zu bebauen, entfällt daher.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Flurstück 6/109 der Flur 1 in der Gemarkung Breselenz in Größe von 1.268 m² wird nicht zum Baulandpreis in Höhe von 16,50 € je m², sondern zum Preis von 6,00 € je m² veräußert.

Das Flurstück wird an den anliegenden Eigentümer des Grundstückes 6/102 zum Gesamtkaufpreis von 7.608,00 € verkauft.

Sollte das Grundstück innerhalb der nächsten 20 Jahre bebaut oder verkauft werden, so hat der Käufer die Differenz von 10,50 € nachzuzahlen.