Sachverhalt:
Zurzeit stagniert
der Verkauf von Baugrundstücken. Bei der Fläche handelt es sich um ein sehr
feuchtes Teilstück des Baugebietes, das nur mit erheblichen
Abdichtungsmaßnahmen bebaut werden kann. Möglicherweise würde auch eine
Auffüllung infrage kommen, was aber den Baupreis erheblich erhöhen würde.
Zum heutigen
Zeitpunkt ist das Grundstück eigentlich unveräußerbar. Es hat bereits einige
Interessenten gegeben, die einen Ankauf aus den oben genannten Gründen
abgelehnt haben.
Im Vertrag wird
geregelt, dass der Käufer den Differenzbetrag nachzuzahlen hat, falls er das
Grundstück bebaut bzw. weiterveräußert.
Die Verpflichtung,
das Grundstück innerhalb von 5 Jahren zu bebauen, entfällt daher.
Beschlussvorschlag:
Das Flurstück 6/109
der Flur 1 in der Gemarkung Breselenz in Größe von 1.268 m² wird nicht zum
Baulandpreis in Höhe von 16,50 € je m², sondern zum Preis von 8,00 € je m²
veräußert.
Das Flurstück wird
an den anliegenden Eigentümer des Grundstückes 6/102 zum Gesamtkaufpreis von
10.144,00 € verkauft. Sollte das Grundstück innerhalb der nächsten 20 Jahre
bebaut oder verkauft werden, so hat der Käufer die Differenz von 8,50 €
nachzuzahlen.