Betreff
Ausübung eines Rückkaufsrechtes
Vorlage
31/0047/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Da der Käufer seine Planungen in der Kürze der Zeit noch nicht abschließen konnte, aber nun ernsthaft versichert hat, ein Haus auf dem Grundstück zu errichten zu wollen, sollte zunächst auf das Rückkaufsrecht verzichtet werden.

Der Käufer hat mittlerweile einen Architekten mit der Bauausführung beauftragt. Eine Bauanzeige wurde am 20.7.2018 verfasst.

Allerdings reicht die Anzeige nicht aus. Im Vertrag ist eindeutig geregelt, dass das Grundstück bis Fristablauf mit einem Wohnhaus zu bebauen ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss vom 14.3.2018 (Jam/X/08) von dem Rückkaufsrecht gem. Vertrag des Notares Manfred Seegebarth vom 8.12.1998 über das Flurstück Gemarkung Breselenz, Flur 1, Flurstück 6/28 in Größe von 1.304 m² Gebrauch zu machen, wenn bis zum 30.6.2018 keine Bautätigkeit erfolgt ist, wird aufgehoben.

 

Dem Käufer wird eine weitere Frist bis zum 31.12.2018 eingeräumt. Dies soll jedoch der letzte Termin sein. Danach wird von dem Rückkaufsrecht Gebrauch gemacht.