Betreff
Antrag auf Kauf oder Pachtung einer Wegeteilfläche im OT. Bückau
Vorlage
30/0283/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt der Antrag einer angrenzenden Grundstückseigentümerin vor, ein Wegeteilstück in der Ortslage Bückau zu kaufen oder alternativ zu pachten. Der Antrag sowie der dazugehörige  Lageplan mit der entsprechenden Einzeichnung des angesprochenen Bereiches ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Der Antrag ist  begründet.

 

Stellungnahme der Verwaltung :

 

Bei dem angesprochenen Wegeteilstück handelt es sich einen nicht gewidmeten Wegestummel, der direkt vor der Jeetzel endet. Unter der Voraussetzung, dass der  EVE und dem Unterhaltungsverband, wie im Antrag bereits geschrieben, weiterhin eine freie Zugänglichkeit zugesichert wird, bestehen gegen einen Verkauf oder eine Verpachtung keine Bedenken.

Anzumerken ist, dass  zwischen den beiden  anliegenden   Grundstückseigentümern bezüglich der Nutzung, insbesondere bezüglich Einfriedung der Wegefläche, Unstimmigkeiten bestehen. Die Antragstellerin hatte im Jahr 2017 einen Antrag zur Errichtung eines Zaunes an der rechten Grundstücksgrenze an die Stadt Dannenberg (Elbe) gestellt. Grund des Antrages war, dass ihr Hund mehrfach das nachbarliche Grundstück betreten und dies zum Streit zwischen den Nachbarn geführt hatte.

 

Diese Genehmigung wurde der Antragstellerin auch erteilt, zunächst befristet bis zum 01.01.2018 danach bis heutigen Tage geduldet, weil sie glaubhaft erklären konnte, das der Zaun auch weiterhin notwendig ist, um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen. Über die Errichtung des Zaunes waren und sind die anderen angrenzenden Grundstückseigentümer sehr erbost, weil sie der Meinung sind, nun nicht mehr von der Wegefläche auf ihr Grundstück zu gelangen. Entlang der rechten Grundstücksseite befindet sich eine durchgehende Baumreihe / Hecke mit starken Unterwuchs befindet, die eine Zugänglichkeit auch  ohne Zaun sehr schwierig macht.     

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung