Sachverhalt:
Es liegt der Antrag
einer angrenzenden Grundstückseigentümerin vor, ein Wegeteilstück in der
Ortslage Bückau zu kaufen oder alternativ zu pachten. Der Antrag sowie der
dazugehörige Lageplan mit der
entsprechenden Einzeichnung des angesprochenen Bereiches ist der Vorlage als
Anlage I beigefügt. Der Antrag ist
begründet.
Stellungnahme
der Verwaltung :
Bei dem
angesprochenen Wegeteilstück handelt es sich einen nicht gewidmeten
Wegestummel, der direkt vor der Jeetzel endet. Unter der Voraussetzung, dass der EVE und dem Unterhaltungsverband, wie im
Antrag bereits geschrieben, weiterhin eine freie Zugänglichkeit zugesichert
wird, bestehen gegen einen Verkauf oder eine Verpachtung keine Bedenken.
Anzumerken ist,
dass zwischen den beiden anliegenden
Grundstückseigentümern bezüglich der Nutzung, insbesondere bezüglich
Einfriedung der Wegefläche, Unstimmigkeiten bestehen. Die Antragstellerin hatte
im Jahr 2017 einen Antrag zur Errichtung eines Zaunes an der rechten
Grundstücksgrenze an die Stadt Dannenberg (Elbe) gestellt. Grund des Antrages
war, dass ihr Hund mehrfach das nachbarliche Grundstück betreten und dies zum
Streit zwischen den Nachbarn geführt hatte.
Diese Genehmigung
wurde der Antragstellerin auch erteilt, zunächst befristet bis zum 01.01.2018 danach
bis heutigen Tage geduldet, weil sie glaubhaft erklären konnte, das der Zaun
auch weiterhin notwendig ist, um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen. Über die
Errichtung des Zaunes waren und sind die anderen angrenzenden
Grundstückseigentümer sehr erbost, weil sie der Meinung sind, nun nicht mehr
von der Wegefläche auf ihr Grundstück zu gelangen. Entlang der rechten
Grundstücksseite befindet sich eine durchgehende Baumreihe / Hecke mit starken
Unterwuchs befindet, die eine Zugänglichkeit auch ohne Zaun sehr schwierig macht.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung