Sachverhalt:
Der Interessent
wollte das Grundstück zunächst kaufen, was durch den VA abgelehnt wurde.
Einer Verpachtung
spricht nach Ansicht der Verwaltung nichts entgegen, zumal in Vergangenheit
schon des Öfteren Pachtverträge über die Nutzung von Grundstücken im Bereich
‚Am Stadtbad‘ geschlossen wurden. Hier handelte es sich jedoch lediglich um
Flächen zwischen 10 und 30 m².
Die zukünftigen,
nicht unerheblichen Unterhaltungsarbeiten würden dann wegfallen und die
Verkehrssicherungspflicht dem Pächter übertragen werden.
Sollte die Fläche
eingezäunt werden, so ist der Zaun nach Ablauf des Pachtverhältnisses zu
entfernen. Der Vertrag ist an die derzeitigen Eigentumsverhältnisse gebunden.
Sollten sich die Eigentümer des Grundstückes Am Stadtbad 27 ändern, ist auch
der Vertrag beendet. Ein neuer Eigentümer müsste dann einen eigenen Vertrag
schließen.
Nach
der Vorberatung im Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt
Dannenberg (Elbe) am
28.6.18 ist folgende Fragestellung aufgetreten:
‚Rh Krull weist
darauf hin, dass im Bereich des Baugebietes bereits Eingriffe in
Kompensationsflächen vorgenommen worden sind und spricht sich gegen eine
Verpachtung aus.
In der Beratung wird
darauf hingewiesen, dass Kompensationsflächen nicht verpachtet werden sollten,
und die Verwaltung
wird beauftragt zu prüfen, ob es sich bei der betreffenden Fläche um eine
Kompensationsfläche handelt‘.
Anm.
der Verwaltung:
Der
Bebauungsplan entstand Anfang der 80er Jahre. Damals gab es noch nicht die
Eingriffsregelung nach Punktewerten mit der die einzelnen Ausgleichsflächen den
Eingriffsflächen zugeordnet worden sind.
Nach
der Begründung zum Bebauungsplan "ist der Ausgleich des Naturhaushalts
innerhalb des Plangebietes nicht möglich. Die Erfordernisse des Nds.
Naturschutzgesetztes sind in der Weise beachtet, dass im angrenzenden
Planbereich "Erholungszentrum I" entsprechende Maßnahmen getroffen
werden und zum Teil bereits verwirklicht worden sind."
Nach
dieser Begründung ist zu schließen, dass alle Pflanzmaßnahmen im Plangebiet für
den Ausgleich des Naturhaushalts erforderlich sind.
Das
betreffende Grundstück liegt in einer Fläche die der Bebauungsplan als
"Öffentliche Grünanlage" und als "Umgrenzung von Flächen zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern" festsetzt.
Wer
diese Maßnahmen durchführt, ist dem Grunde nach egal. Die Ausgleichsmaßnahmen
wurden bereits durchgeführt und würden im Falle einer Verpachtung dem Pächter
auferlegt werden, so dass sich an der Situation nur insoweit etwas ändern
würde, dass der Pächter für die Er – und Unterhaltung zuständig wäre.
Beschlussvorschlag:
An den Eigentümer
des Grundstückes Am Stadtbad 27 wird die in der Anlage näher bezeichnete
Teilfläche des Stadtbadwalles, Gemarkung Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 14/193
ca. 370 m² verpachtet. Der Vertrag läuft unbefristet und kann von der Stadt
jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die
Vorschriften des B-Planes sind einzuhalten. Die Fläche darf eingezäunt werden.
Die Höhe der Pacht
beträgt 50,00 € pro Jahr.