Sachverhalt:
Der Interessent
wollte das Grundstück zunächst kaufen, was durch den VA abgelehnt wurde.
Einer Verpachtung
spricht nach Ansicht der Verwaltung nichts entgegen, zumal in Vergangenheit
schon des Öfteren Pachtverträge über die Nutzung von Grundstücken im Bereich
‚Am Stadtbad‘ geschlossen wurden. Hier handelte es sich jedoch lediglich um
Flächen zwischen 10 und 30 m².
Die zukünftigen,
nicht unerheblichen Unterhaltungsarbeiten würden dann wegfallen und die
Verkehrssicherungspflicht dem Pächter übertragen werden.
Sollte die Fläche
eingezäunt werden, so ist der Zaun nach Ablauf des Pachtverhältnisses zu
entfernen. Der Vertrag ist an die derzeitigen Eigentumsverhältnisse gebunden.
Sollten sich die Eigentümer des Grundstückes Am Stadtbad 27 ändern, ist auch
der Vertrag beendet. Ein neuer Eigentümer müsste dann einen eigenen Vertrag
schließen.
Beschlussvorschlag:
An den Eigentümer
des Grundstückes Am Stadtbad 27 wird die in der Anlage näher bezeichnete
Teilfläche des Stadtbadwalles, Gemarkung Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 14/193
ca. 370 m² verpachtet. Der Vertrag läuft unbefristet und kann von der Stadt
jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die
Vorschriften des B-Planes sind einzuhalten. Die Fläche darf eingezäunt werden.
Die Höhe der Pacht
beträgt 50,00 € pro Jahr.