Betreff
Antrag auf Anpachtung eines städtischen Grundstückes
Vorlage
31/0223/2018
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Interessent wollte das Grundstück zunächst kaufen, was durch den VA abgelehnt wurde.

Einer Verpachtung spricht nach Ansicht der Verwaltung nichts entgegen, zumal in Vergangenheit schon des Öfteren Pachtverträge über die Nutzung von Grundstücken im Bereich ‚Am Stadtbad‘ geschlossen wurden. Hier handelte es sich jedoch lediglich um Flächen zwischen 10 und 30 m².

Die zukünftigen, nicht unerheblichen Unterhaltungsarbeiten würden dann wegfallen und die Verkehrssicherungspflicht dem Pächter übertragen werden.

Sollte die Fläche eingezäunt werden, so ist der Zaun nach Ablauf des Pachtverhältnisses zu entfernen. Der Vertrag ist an die derzeitigen Eigentumsverhältnisse gebunden. Sollten sich die Eigentümer des Grundstückes Am Stadtbad 27 ändern, ist auch der Vertrag beendet. Ein neuer Eigentümer müsste dann einen eigenen Vertrag schließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

An den Eigentümer des Grundstückes Am Stadtbad 27 wird die in der Anlage näher bezeichnete Teilfläche des Stadtbadwalles, Gemarkung Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 14/193 ca. 370 m² verpachtet. Der Vertrag läuft unbefristet und kann von der Stadt jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Vorschriften des B-Planes sind einzuhalten. Die Fläche darf eingezäunt werden.

Die Höhe der Pacht beträgt 50,00 € pro Jahr.