Sachverhalt:
Der
Grundstückseigentümer möchte sich von dem Grundstück trennen und hat bisher
keinen Käufer gefunden. Daher wandte er sich an die Gemeinde Jameln mit der
Absicht, ihr die Fläche kostenlos zu übertragen. Die Gemeinde darf zur
Erfüllung ihrer Aufgaben gem. § 111 NKomVG Schenkungen annehmen. Über die
Annahme muss jedoch der Rat entscheiden, da der Wert 100,00 € übersteigt. Die
Kommunalaufsicht ist über die Annahme der Schenkung zu informieren.
Nach dem vom
Gutachterausschuss ermittelten Richtwert zum Stichtag 31.12.2016 beträgt der
Wert des Grundstückes 8.400,-- €. Dieser Wert lässt sich jedoch nach heutigen
Maßstäben sicherlich nicht erzielen.
Beschlussvorschlag:
Von dem
Grundstückseigentümer wird die festvermessene Parzelle in Breselenz Flur 3
Flurstück 1 in Größe von 600 m² übernommen. Die Übernahme erfolgt kostenlos.
Die Gemeinde Jameln
übernimmt die mit dem Vertrag verbundenen Kosten.